25.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 239/7


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 27. Juli 2004

(Rechtssache C-327/04)

(2004/C 239/12)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 27. Juli 2004 eine Klage gegen die Republik Finnland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind M. Huttunen und D. Martin, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/43/EG (1) des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethischen Herkunft verstoßen hat, indem sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um die genannte Richtlinie umzusetzen, bzw. die Kommission hierüber nicht unterrichtet hat;

2.

der Republik Finnland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 19. Juli 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.