11.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/25


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Retten i Hørsholm vom 4. Juni 2004 in der Strafsache Anklagemyndighed (Staatsanwaltschaft) gegen Steffen Ryborg

(Rechtssache C-279/04)

(2004/C 228/50)

Das Retten i Hørsholm ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 4. Juni 2004, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 28. Juni 2004, in der Strafsache Anklagemyndighed (Staatsanwaltschaft) gegen Steffen Ryborg um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1)

Sind Artikel 39 EG, 49 EG und 10 EG dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat daran hindern, die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zu verlangen, wenn das Fahrzeug einem Arbeitgeber mit Sitz in einem benachbarten Mitgliedstaat gehört und von einem Arbeitnehmer mit Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat im Zusammenhang mit seiner Arbeit und seiner Freizeit in beiden Mitgliedstaaten benutzt wird?

2)

Sollte es für die Beurteilung der Frage 1a darauf ankommen, ob eine eventuelle private Verwendung des Fahrzeugs gegenüber dessen beruflichen Verwendung untergeordnete Bedeutung hat, wird um eine Erläuterung gebeten, nach welchen Kriterien das nationale Recht entscheiden kann, ob die nicht streng berufliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen beruflicher Verwendung untergeordnete Bedeutung hat, wenn feststeht, dass das Fahrzeug beruflich verwendet wird (vgl. hierzu die Ausführungen des Gerichtshofes in der Rechtssache 127/86, Ledoux, Slg. 1988, 3741, Randnr. 18).