19.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/9


MEDIA PLUSENTWICKLUNG, VERTRIEB UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (2001—2005)

Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von europäischen Werken und Kulturschaffenden an Filmfestspielen, die nicht in Teilnehmerländern des MEDIA-Programms stattfinden

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EAC/46/04

(2004/C 209/10)

1.   Ziele und Beschreibung

Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit (2001—2005)), der vom Rat am 20. Dezember 2000 angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 13 vom 17. Januar 2001 auf Seite 35 veröffentlicht wurde.

Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:

Erleichterung und Förderung des Umlaufs von europäischen audiovisuellen Werken und Kinofilmwerken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von Handelsveranstaltungen, Fachmärkten sowie audiovisuellen Festspielen europa- und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können;

Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit;

Förderung einer stärkeren grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer nichteinheimischer Filme auf dem europäischen und internationalen Markt durch Anreize für ihren Vertrieb und ihre Aufführung in Kinos, insbesondere durch Förderung koordinierter Marketingstrategien.

Im Rahmen von Festspielen, die nicht in Teilnehmerländern des MEDIA-Programms stattfinden, können folgende Maßnahmen unterstützt werden: beratende Mitwirkung an den Festspielen; Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der zu den Festspielen zugelassenen europäischen Filme; begleitende Unterstützung von Vertrieb und kommerzieller Nutzung der auf den Festspielen vorgeführten Filme.

2.   Förderfähige Bewerber

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Gesellschaften, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA-Programms beitragen.

Die Bewerber müssen in einem der folgenden Länder niedergelassen sein: 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union; EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen; Kandidatenländer: Bulgarien.

3.   Budget und Laufzeit der Projekte

Insgesamt stehen etwa 1,2 Mio. EUR für die Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung. Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der förderfähigen Projektkosten begrenzt.

Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2005 anlaufen.

Bewerbungen sind der Kommission bis spätestens 24. September 2004 zuzusenden.

4.   Ausführliche Informationen

Die ausführliche Fassung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Bewerbungsformulare sind im Internet unter folgender Adresse zugänglich: http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/promo_en.html. Die Bewerbungen müssen die Bedingungen der ausführlichen Fassung erfüllen, und es ist das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden.