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7.8.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 201/16 |
Mitteilungen
(2004/C 201/34)
Zuteilung der Richter an die Kammern
Das Gericht hat in seiner Vollsitzung vom 8. Juli 2004 nach dem Amtsantritt der Richterin Trstenjak beschlossen, die in der Vollsitzung vom 13. Mai 2004 getroffene Entscheidung über die Zuteilung der Richter an die Kammern wie folgt zu ändern:
Es werden für die Zeit vom 8. Juli 2004 bis zum 31. August 2004 zugeteilt der Ersten Kammer mit drei Richtern:
Präsident Vesterdorf, Richter Mengozzi, Richterinnen Martins Ribeiro, Labucka und Trstenjak;
der Ersten erweiterten Kammer mit fünf Richtern:
Präsident Vesterdorf, Richter Mengozzi, Richterinnen Martins Ribeiro, Labucka und Trstenjak.
In den Rechtssachen, in denen vor dem 8. Juli 2004 das schriftliche Verfahren abgeschlossen und eine mündliche Verhandlung durchgeführt oder festgesetzt worden ist, tagen die Erste Kammer mit drei Richtern und die Erste erweiterte Kammer mit fünf Richtern in der mündlichen Verhandlung, in der Beratung und beim Urteil weiterhin in ihrer früheren Besetzung.