7.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/12


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 14. Juni 2004

(Rechtssache C-250/04)

(2004/C 201/23)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 14. Juni 2004 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Georges Zavvos und Michael Shotter, Juristischer Dienst der Kommission.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und diese Vorschriften jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat,

der Hellenischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 24. Juli 2003 abgelaufen.


(1)   ABl. L 108 vom 24.04.2002, S. 7.