7.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/12


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Cagliari vom 14. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Enirisorse SpA gegen Sotacarbo SpA

(Rechtssache C-237/04)

(2004/C 201/22)

Das Tribunale Cagliari ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 14. Mai 2004, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 7. Juni 2004, in dem Rechtsstreit Enirisorse SpA gegen Sotacarbo SpA um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

a)

Enthält Artikel 33 des Gesetzes 240/02 (1) eine mit Artikel 87 des Vertrages unvereinbare staatliche Beihilfe zugunsten von SOTACARBO SpA. und wurde sie unrechtmäßigerweise durchgeführt, da sie nicht nach Artikel 88 Absatz 3 des Vertrages notifiziert wurde?

b)

Stehen die genannten Rechtsvorschriften im Widerspruch zu den Artikeln 43, 44, 48, 49 ff. des Vertrages betreffend die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit?


(1)  A.d.Ü.: Gemeint ist das Gesetz Nr. 273/02.