24.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/9


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 1. Juni 2004

(Rechtssache C-225/04)

(2004/C 190/15)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 1. Juni 2004 eine Klage gegen die Republik Finnland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind M. Huttunen und K. Simonsson, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission beantragt,

1.

festzustellen, dass die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Richtlinie 2001/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 95/21/EG des Rates zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der Mitgliedsstaaten fahren (Hafenstaatkontrolle) (1), verstoßen hat, indem sie nicht die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat oder diese zumindest der Kommission nicht mitgeteilt hat,

2.

der Republik Finnland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist am 22. Juli 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 19 vom 22. Januar 2002, S. 17.