24.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/5


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2004 in dem Rechtsstreit Finanzamt Heidelberg gegen iSt internationale Sprach- und Studienreisen GmbH.

(Rechtssache C-200/04)

(2004/C 190/07)

Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 18. März 2004, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 5. Mai 2004, in dem Rechtsstreit Finanzamt Heidelberg gegen iSt internationale Sprach- und Studienreisen GmbH, um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Gilt die Sonderregelung für Reisebüros in Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG (1) auch für Umsätze eines Veranstalters von sog. „High-School-Programmen“ und „College-Programmen“ mit Auslandsaufenthalt von drei bis zehn Monaten, die den Teilnehmern im eigenen Namen angeboten werden und für deren Durchführung Leistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden?


(1)  Abl. L 145, S. 1.