9.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 177/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache Nr. COMP/M.3465 — SYNGENTA CP/ADVANTA)

(2004/C 177/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 2. Juli 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Syngenta Crop Protection AG („Syngenta CP“, Schweiz), das zur Syngenta International AG („Syngenta AG“, Schweiz) gehört, erwirbt durch Aktienkauf die Kontrolle über die Gesamtheit von Advanta B.V. („Advanta“) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Syngenta CP: Produkte für den landwirtschaftlichen Bedarf, insbesondere Pflanzenschutz und Saatgut;

Syngenta AG: Produkte für den landwirtschaftlichen Bedarf, insbesondere Pflanzenschutz und Saatgut;

Advanta: Züchtung, Produktion und Vertrieb von Saatgut.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. +32/2/2964301 oder 2967244) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3465 —  SYNGENTA CP/ADVANTA, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.