26.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/5


Zuteilung der Richter an die Kammern und Besetzung der Großen Kammer

(2004/C 168/09)

Das Gericht hat in seiner Vollsitzung vom 13. Mai 2004 nach dem Amtsantritt der Richterin Cremona, des Richters Czúcz, der Richterinnen Wiszniewska-Białecka und Pelikánová, der Richter Šváby und Vadapalas, der Richterinnen Jürimäe und Labucka sowie des Richters Papasavvas und nach Änderung des Artikels 10 § 1 seiner Verfahrensordnung beschlossen, seine Entscheidung vom 2. Juli 2003 über die Zuteilung der Richter an die Kammern und die Besetzung der Großen Kammer wie folgt zu ändern:

Zuteilung für die Zeit vom 13. Mai 2004 bis zum 31. August 2004

zur Ersten Kammer mit drei Richtern:

Präsident Vesterdorf, Richter Mengozzi, Richterinnen Martins Ribeiro und Labucka;

zur Ersten erweiterten Kammer mit fünf Richtern:

Präsident Vesterdorf, Richter Jaeger und Mengozzi, Richterin Martins Ribeiro, Richter Dehousse und Richterin Labucka;

zur Zweiten Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Pirrung, Richter Meij und Forwood, Richterin Pelikánová und Richter Papasavvas;

zur Zweiten erweiterten Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Pirrung, Richter Meij und Forwood, Richterin Pelikánová und Richter Papasavvas;

zur Dritten Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Azizi, Richter Jaeger und Dehousse, Richterin Cremona und Richter Czúcz;

zur Dritten erweiterten Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Azizi, Richter Jaeger und Dehousse, Richterin Cremona und Richter Czúcz;

zur Vierten Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Legal, Richterin Tiili, Richter Vilaras, Richterin Wiszniewska-Białecka und Richter Vadapalas;

zur Vierten erweiterten Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Legal, Richterin Tiili, Richter Vilaras, Richterin Wiszniewska-Białecka und Richter Vadapalas;

zur Fünften Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsidentin Lindh, Richter García-Valdecasas, Cooke und Šváby sowie Richterin Jürimäe;

zur Fünften erweiterten Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsidentin Lindh, Richter García-Valdecasas, Cooke und Šváby sowie Richterin Jürimäe.

Weist eine dieser Kammern eine höhere Zahl von Richtern auf als in Artikel 10 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehen, so bestimmt der Kammerpräsident im Zeitpunkt der Vorlage des in Artikel 52 der Verfahrensordnung genannten Vorberichts für jede Rechtssache im Wechsel den oder die Richter mit Ausnahme des Berichterstatters, die an der Entscheidung nicht mitwirken, unter Berücksichtigung der Rangordnung der dieser Kammer zugewiesenen Richter nach ihrem Dienstalter gemäß Artikel 6 der Verfahrensordnung.

Der Großen Kammer gehören für die Zeit vom 1. Juni 2004 bis zum 31. August 2004 der Präsident Vesterdorf, die Kammerpräsidentin Lindh und die Kammerpräsidenten Azizi, Pirrung und Legal, die Richter der Erweiterten Kammer, die über die betreffende Rechtssache hätten entscheiden müssen, wenn sie einer Kammer mit fünf Richtern zugewiesen worden wäre, sowie vier weitere Richter an, die vom Präsidenten des Gerichts unter den Richtern der anderen Kammern nach einer Reihenfolge bestimmt werden, die der Rangordnung der Richter in ihren Kammern nach ihrem Dienstalter gemäß Artikel 6 der Verfahrensordnung entspricht.

In den Rechtssachen, in denen vor dem 13. Mai 2004 das schriftliche Verfahren abgeschlossen und eine mündliche Verhandlung durchgeführt oder festgesetzt worden ist, tagen die Kammern in der mündlichen Verhandlung, in der Beratung und bei der Urteilsverkündung weiterhin in ihrer früheren Besetzung.