15.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/22


Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“

(2004/C 158/08)

1.

Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (1) nahm der Rat am 30. September 2002 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (2) (nachstehend „spezifisches Programm“ genannt) an.

Nach Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Kommission“ genannt) am 9. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend „Arbeitsprogramm“ genannt) mit den genauen Zielen sowie wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten und einem Zeitplan für die Durchführung an.

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2002-2006) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (4) (nachstehend „Beteiligungsregeln“ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten.

2.

Die vorliegenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend „Aufforderungen“ genannt) umfassen diesen allgemeinen Teil sowie die in den Anhängen beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesen Anhängen sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben.

3.

Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Beteiligungsregeln erfüllen und die nicht unter eine der in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen, (nachstehend „Antragsteller“ genannt) werden hiermit aufgefordert, vorbehaltlich der Erfüllung der Beteiligungsregeln sowie der Bedingungen der betreffenden Aufforderung Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei der Kommission einzureichen.

Die Voraussetzungen für die Beteiligung der Antragsteller werden im Rahmen der Aushandlung der indirekten FTE-Maßnahme überprüft. Davor müssen die Antragsteller allerdings eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der sie nicht unter einen der Fälle von Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung fallen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben.

Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken.

4.

Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderungen Leitfäden zur Verfügung, die Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthalten. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren zur Verfügung (7). Diese Leitfäden und Leitlinien ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu den Aufforderungen sind bei der Europäischen Kommission unter folgenden Adressen erhältlich:

Europäische Kommission

The FP6 Information Desk

Generaldirektion RTD

B-1049 Brüssel

Internet-Adresse: www.cordis.lu/fp6.

5.

Die Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sind nur elektronisch über das webgestützte elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) einzureichen. In Ausnahmefällen kann der Koordinator jedoch bei der Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag vor einem Einreichungsschluss einer Aufforderung auf Papier einzureichen. Dieses Ersuchen sollte schriftlich an eine der folgenden Adressen gerichtet werden: Europäische Kommission, Generaldirektion RTD, Direktion G, Büro: MO75 6-13, B-1049 Brüssel, Belgien, Tel. (32-2) 299 83 15, Fax (32-2) 296 70 23, oder rtd-nmp@cec.eu.int. Das Ersuchen muss begründet werden. Antragsteller, die ihren Vorschlag auf Papier einreichen möchten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass solche Ausnahmeersuchen und die zugehörigen Schritte so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass sie den Einreichungsschluss der Aufforderung einhalten können.

Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen zwei Teile enthalten: die Formulare (Teil A) und den Inhalt (Teil B).

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können offline oder online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF („portable document format“, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit „embedded fonts“) eingereicht werden. Komprimierte („gezippte“) Dateien werden ausgeschlossen.

Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur Verwendung offline oder online) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder nicht lesbar sind oder Viren enthalten, werden ausgeschlossen.

Versionen von Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf beweglichen elektronischen Speichermedien (z. B. CD-ROM, Disketten), per Fax oder per E-Mail eingereicht wurden, werden ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die mit besonderer Genehmigung auf Papier eingereicht wurden und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlagseinreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen.

6.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens am in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Dasselbe gilt für die sonstigen Förderkriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind.

7.

Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist.

8.

Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, könnten Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden.

9.

Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z. B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist unbedingt die Kennnummer der Aufforderung anzugeben.


(1)  ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1.

(3)  Beschluss K(2002) 4789 der Kommission, geändert durch K(2003) 577, K(2003) 955, K(2003) 1952, K(2003) 3543, K(2003) 3555, K(2003) 4609, K(2003) 5183, K(2004) 433 und K(2004) 2002 — alle Beschlüsse unveröffentlicht.

(4)  ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(7)  K(2003) 883 vom 27.3.2003, zuletzt geändert durch K(2004) 1885 vom 18.5.2004.

(8)  Das EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.


ANHANG 1

1.   Spezifisches Programm: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

2.   Vorrangige Themenbereiche: Vorrangiger Themenbereich 2: „Technologien für die Informationsgesellschaft“ (IST) und vorrangiger Themenbereich 3: „Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensorientierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen“ (NMP)

3.   Aufforderungstitel: Zweite gemeinsame Aufforderung zu den vorrangigen Themenbereichen 2 und 3

4.   Kennnummer: FP6-2004-IST-NMP-2

5.   Datum der Veröffentlichung (1): 15.6.2004

6.   Einreichungsschluss (2): 14.10.2004, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 180 Mio. EUR mit einer vorläufigen ausgewogenen Mittelverteilung unter den drei verschiedenen Zielen (gemeinsame Haushaltsmittel für die Themenbereiche 2 und 3)

8.   Gebiete und Instrumente: Vorschläge werden zu folgenden Zielen erbeten: Zur Erreichung der Ziele können folgende Instrumente eingesetzt werden:

9.   Mindesteilnehmerzahl (3):

Ziel

Mindestzahl

IP und STREP

3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC

SSA

1 Rechtsperson

Es wird erwartet, dass die Industrie bei integrierten Projekten, und ggf. bei speziellen gezielten Forschungsprojekten, eine führende Rolle übernehmen wird.

10.   Teilnahmebeschränkungen: Keine

11.   Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an integrierten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung müssen eine Konsortialvereinbarung schließen.

12.   Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Die im Leitfaden für Antragsteller vorgeschriebene Höchstseitenzahl (Zeichengröße 12) ist zu beachten. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien sind dem Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen.

14.   Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen: Bewertungsergebnisse werden voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Einreichungsschluss vorliegen.


(1)  Die für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständigen Generaldirektoren können den Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben.

(2)  Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde (siehe vorangehende Fußnote), wird die Einreichungsfrist in der veröffentlichten Aufforderung entsprechend angepasst.

(3)  MS = Mitgliedstaat der EU; AS (einschließlich ABL) = Assoziierte Staaten; ABL = Assoziierte Bewerberländer. Jede Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufbringt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.


ANHANG 2

1.   Spezifisches Programm: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“

2.   Maßnahmen: Vorrangiger Forschungsbereich „Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensorientierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen“ (NMP)

3.   Aufforderungstitel: Koordinierte Maßnahme EU-NSF im Bereich der computergestützten Werkstoffforschung

4.   Kennnummer: FP6-2004-NMP-NSF-1

5.   Tag der Veröffentlichung (1):

6.   Letzter Abgabetermin (2): 14. Oktober 2004, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 6 Mio. EUR (von der NSF wird eine Finanzierung in ähnlicher Höhe zur Unterstützung der Teilnahme von US-Forschungsteams an den Projekten erwartet).

8.   Gebiete und Instrumente:

Gebiet

Instrument

NMP-NSF-1 koordinierte Maßnahmen EU-NSF im Bereich der computergestützten Werkstoffforschung

STREP

9.   Mindestteilnehmerzahl:

Instrument

Mindestteilnehmerzahl

STREP

3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS mit mindestens zwei MS oder ACC (4)

10.   Teilnahmebeschränkung: Keine

11.   Konsortialvereinbarung: Teilnehmern an STREP im Rahmen dieser Aufforderung wird nahe gelegt, eine Konsortialvereinbarung abzuschließen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

12.   Bewertungsverfahren:

Bei STREP-Vorschlägen erfolgt die Bewertung in einem einstufigen Verfahren nach den Bestimmungen für das RP6 und Anhang B des NMP-Arbeitsprogramms in der Fassung vom Dezember 2003. Für im Rahmen von NSF eingereichte Vorschläge gilt das NSF-Bewertungsverfahren (5).

Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien:

Siehe Anhang B des NMP-Arbeitsprogramms (Fassung 2003) zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

Es wird darauf geachtet, inwieweit der Schwerpunkt der Vorschläge auf die allgemeinen Ziele des vorrangigen Themenbereichs 3 sowie auf die speziellen Ziele jedes Einzelthemas, für das die Aufforderung ergeht, ausgerichtet ist.

14.   Vorläufige Fristen für Bewertungen und Vertragsabschlüsse: Bewertungsergebnisse: in einem Zeitraum von 2 Monaten nach Fristablauf zu erwarten.


(1)  Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung verantwortliche Generaldirektor kann diese bis zu einem Monat vor oder nach dem geplanten Veröffentlichungsdatum veröffentlichen.

(2)  Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wird (siehe vorige Fußnote), würde der Abgabetermin entsprechend angepasst.

(3)  Angesichts der vorläufigen Mittelzuweisung für diese Aufforderung dürften voraussichtlich etwa 5 Vorschläge bezuschusst werden.

(4)  Teilnahme von Partnern aus Europa und den Vereinigten Staaten in ausgewogenem Verhältnis

(5)  Es ist ein Vorschlag mit Mittelantrag an die Kommission und gleichzeitig einer an die NSF zu schicken. Transatlantische Mittelzahlungen werden nicht erfolgen. Die europäischen Forscherteams schicken ihren Vorschlag gemäß den RP6-Regeln an die Kommission, die amerikanischen Teams an die NSF (siehe Internetanschrift: www.nsf.org). Bei den Vorschlägen sind die jeweils einschlägigen Teilnahmeregeln zu beachten, also die Leitlinien zur Einreichung von Vorschlägen der Kommission bzw. der NSF. Der technische Teil sollte aber identisch sein.