|
30.4.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 118/43 |
Klage der Marta Cristiana Moren Abat gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. März 2004
(Rechtssache T-92/04)
(2004/C 118/95)
Verfahrenssprache: Deutsch
Frau Marta Cristiana Moren Abat, Brüssel (Belgien), hat am 4. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. Lebitsch.
Die Klägerin beantragt,
|
— |
die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens COM/A/1/02 mov 22.4.2003, mit welcher die Klägerin aufgrund des Ergebnisses des Vorauswahltests nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen wurde, für nichtig zu erklären und aufzuheben, |
|
— |
die Entscheidung des Prüfungsausschusses der Anstellungsbehörde vom 30.01.2004 über die Beschwerde der Klägerin vom 17.07.03 gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts für nichtig zu erklären und aufzuheben, |
|
— |
der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente entsprechen denen, die in der Rechtssache T-91/04 (Just/Kommission) geltend gemacht werden.