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17.4.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 94/27 |
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Schweden, eingereicht am 25. Februar 2004
(Rechtssache C-91/04)
(2004/C 94/59)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 25. Februar 2004 eine Klage gegen das Königreich Schweden beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind K. Banks und K. Simonsson, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Die Kommission beantragt,
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1. |
festzustellen, dass Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/29/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, und |
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2. |
Schweden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 22. Dezember 2002 abgelaufen.
(1) ABl. L. 167 vom 22.6.2001, S. 10.