8.4.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 88/199 |
(2004/C 88 E/0206)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0665/04
von Gerhard Schmid (PSE) an die Kommission
(9. März 2004)
Betrifft: Sicherheitsstandards für Bildbearbeitung bei Banknoten-Scans
Die neue Software von Adobe Photoshop CS sowie von Paint Shop Pro lassen kein Einlesen und keine Verarbeitung von Bildern von Banknoten zu. Der von der Central Bank Counterfeit Deterrence Group (CBCDG), einem Zusammenschluss der weltweiten Zentralbanken, entwickelte Mechanismus ist ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Fälschungen von Banknoten.
1. |
Ist der Kommission dieser Mechanismus bekannt? |
2. |
Plant die Kommission, diesen Mechanismus als verbindlichen Sicherheitsstandard einzuführen? |
Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission
(28. April 2004)
Der Kommission ist bekannt, dass die Central Bank Counterfeit Deterrence Group (CBCDG) ein System entwickelt hat, das es nicht zulässt, Bilder von Banknoten mit digitalen Reproduktionsgeräten anzufertigen.
Ihrer Ansicht nach ist es wichtig, dass dieser Abschreckungsmechanismus angewandt wird.
Die Kommission hat gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) die Frage erörtert, ob Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden sollen, die die Verwendung dieses Mechanismus in digitalen Bildverarbeitungssystemen verbindlich vorschreiben.
Im Einvernehmen mit der Kommission bereitet die EZB gegenwärtig mit der Branche eine vorläufige Abschätzung vor.