8.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 88/199


(2004/C 88 E/0205)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0660/04

von Roger Helmer (PPE-DE) an die Kommission

(9. März 2004)

Betrifft:   Mittel für NRO

Kann die Kommission Folgendes mitteilen:

Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die die EU für NRO, Gruppen der Zivilgesellschaft und politische oder Informationsbewegungen als einmalige oder regelmäßige Zahlungen bereitstellt?

Welche NRO erhalten Beihilfen, Mittel oder Kostenerstattungen von der EU, und zwar wie viel und wie oft?

Welche Kriterien müssen NRO erfüllen, um für Beihilfen, Mittel und/oder Kostenerstattungen von der EU in Frage zu kommen?

Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission

(28. April 2004)

Die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen enthalten keine besonderen Vorschriften für Nichtregierungsorganisationen. Daher unterscheidet sich ihre Behandlung nicht von anderen natürlichen oder juristischen Personen. Folglich gelten für sie die allgemeinen Ausschluss- und Auswahlkriterien, die für alle Begünstigten gelten. In Titel IV des Zweiten Teils der Haushaltsordnung allerdings finden sich besondere Bestimmungen für Maßnahmen im Außenbereich. Außerdem können in den einzelnen Aktionsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit den verschiedenen Maßnahmen besondere Auswahlkriterien festgelegt werden.

Die Nichtregierungsorganisationen arbeiten mit der Kommission bei der Durchführung zahlreicher Maßnahmen innerhalb und außerhalb der EU zusammen. Da sie in der Regel wie andere Organisationen, Körperschaften oder Unternehmen behandelt werden, verfügt die Kommission über keine Informationen darüber, in welchem Umfang Nichtregierungsorganisationen Mittel erhalten. In vielen Fällen sind Nichtregierungsorganisationen nicht die Endbegünstigten von Maßnahmen der Gemeinschaft. Aus diesem Grund kann die Europäische Kommission die ersten beiden Fragen des Herrn Abgeordneten nicht beantworten.

Die Webseite der EU bietet zahlreiche Informationen über die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, so z.B. über Maßnahmen innerhalb der EU in den Bereichen Bildung und Kultur (http://europa.eu.int/comm/dgs/educationculture/civilsociety/fr.htm) oder im entwicklungspolitischen Bereich. (http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/ong_cd/index_fr.htm).