3.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 84/749


(2004/C 84 E/0844)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4068/03

von Mario Borghezio (NI) an die Kommission

(14. Januar 2004)

Betrifft:   Auf der Autobahn Turin-Mailand erhobene illegale Maut

Aufgrund der derzeitigen Arbeiten auf den Baustellen für die Hochgeschwindigkeitsstrecke weist die 123 km lange Autobahn Turin-Mailand in einer Länge von ungefähr 100 km Verengungen und Umleitungen auf und ist eingezwängt zwischen gefährlichen Fahrbahntrennwänden aus Zement und ohne jegliche Standspur, was ernste und offensichtliche Risiken für die Sicherheit der Benutzer mit sich bringt.

Ist die Kommission unter diesen Umständen und da offensichtlich ist, dass die Teilstrecke Turin-Mailand derzeit großteils nicht den Charakter einer „Autobahn“ hat, nicht der Ansicht, dass die von der Konzessionsfirma verlangte Zahlung der Maut und die Weigerung, diese Maut zumindest für die italienischen und europäischen Autofahrer zu senken, illegal ist?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(17. Februar 2004)

Es ist eine Tatsache, dass Autobahnen gelegentlich vorübergehend durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden, die ihre Nutzung einschränken. In solchen Fällen sowie in dem von dem Herrn Abgeordneten genannten Fall hört jedoch die Autobahn nicht auf, eine Autobahn gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (1) zu sein. Die Richtlinie gilt nicht für Privatfahrzeuge. Die Entscheidung, die Maut für Privatfahrzeuge zu senken, wie in der Anfrage angeregt wurde, ist daher eine Angelegenheit der Autobahnbetreiber, die sich nach deren Geschäftspolitik und nach den nationalen rechtlichen Anforderungen richtet.


(1)  ABl. L 187 vom 20.7.1999.