27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/885


(2004/C 78 E/0936)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3937/03

von Elisabeth Jeggle (PPE-DE) an die Kommission

(16. Dezember 2003)

Betrifft:   Europäische Joghurt-Verordnung

Bei einer Joghurt-Erhebung der Kommission vom Dezember 2002 stellte sich heraus, dass in den Mitgliedstaaten die unterschiedlichsten Anforderungen an Joghurt und Joghurterzeugnisse festgelegt sind. Ein Teil der Mitgliedstaaten kennt nur den klassischen Joghurt „Bulgaricus“ mit Kulturen bestehend aus Streptokokkus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus. Insbesondere die südeuropäischen Länder aber auch Dänemark erkennen nur ein mit diesen Kulturen hergestelltes Erzeugnis an.

Andere Mitgliedstaaten wiederum erlauben neben dem klassischen Joghurt Bulgaricus die Sorte „Joghurt mild“, bei dem anstelle von Lactobacillus bulgaricus andere Lactobazillen verwendet werden. Zu den Ländern in denen diese Erzeugnisse erlaubt sind, zählen insbesondere Deutschland, die Niederlande, England, Irland, Schweden und Finnland. Weiterhin bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung „Joghurterzeugnis wärmebehandelt“.

Als Hintergrund für diese Diskussion ist zu sehen, dass die EG und die Mitgliedstaaten dem Codex-Standard für fermentierte Milcherzeugnisse im April 2002 zugestimmt haben. Artikel 13 der EG-Lebens-mittel-VO 178/2002 (1) fordert die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft auf, die Kohärenz zwischen den internationalen technischen Standards und dem Lebensmittelrecht zu gewährleisten. Da alle Mitgliedstaaten und die Kommission bei den Beratungen des Codex-Standards für fermentierte Milch abschließend zugestimmt haben, sollte man meinen, dass eine europäische Harmonisierung auf der Grundlage des Artikels 13 der EG-Lebensmittel-VO 178/2002 und des Codex-Standards vorgeschlagen wird.

Tatsächlich jedoch legte die Kommission einen Entwurf vor, zuletzt in der Fassung vom 20. August 2003, der in den Grundlagen und Details erheblich von dem Codex-Standard für fermentierte Milcherzeugnisse abweicht.

Wie ist diese Inkohärenz der Politik mit dem Codex-Standard der EG-Kommission zu erklären? Dabei ist zu berücksichtigen, dass die EU im Sinne des Codex als ein Staat aufzufassen ist, in dem alle Produkte, auch der Sorte „Joghurterzeugnis wärmebehandelt“, frei zirkulieren können müssen.

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(26. Januar 2004)

Wie in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage E-2397/03 von Herrn Vallvé (2) bereits erwähnt, prüft die Kommission derzeit, ob Rechtsvorschriften zum Thema „Joghurt“ notwendig sind.

Ein erstes von den Kommissionsdienststellen ausgearbeitetes Dokument dient als Grundlage für Fachdiskussionen mit Sachverständigen. Bisher hat die Kommission nicht beschlossen, Rechtsvorschriften für Joghurt vorzuschlagen.

Sollte ein solcher Beschluss jedoch zustande kommen, so bietet sich reichlich Gelegenheit, sämtliche Aspekte, einschließlich der von der Frau Abgeordneten aufgeworfenen Frage, mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament zu erörtern.


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  ABl. C 65 E vom 13.3.2004.