27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/882


(2004/C 78 E/0934)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3933/03

von Samuli Pohjamo (ELDR) und Mikko Pesälä (ELDR) an die Kommission

(19. Dezember 2003)

Betrifft:   Anerkennung des ergonomischen Sattelstuhls im Rahmen der Klassifizierung der EU für Stühle

Der finnische Hersteller von Sattelstühlen, Salli Systems, hat um Unterstützung für die Anerkennung seines Produkts ersucht. Salli Systems stellt Stühle her, die der Ergonomie bei sitzender Tätigkeit Rechnung tragen. Das Problem besteht nach Ansicht von Salli Systems darin, dass die geltenden Normen für Stühle dieses neue Konzept derzeit nicht berücksichtigen, was das Inverkehrbringen dieser Stühle erschwert. Deshalb ersucht Salli Systems für die Verbreitung seiner Geschäftsidee um Hilfe.

Der Sattelstuhl von Salli Systems wurde unter ergonomischen Gesichtspunkten entwickelt, um die gesundheitsschädlichen Folgen des Sitzens bei der Büroarbeit so weit wie möglich zu begrenzen. Die traditionelle Sitzstellung ist ungesund, weil der Winkel von etwa 90 Grad zwischen dem Becken und den Oberschenkeln physiologisch nicht optimal ist und auch nicht ständig so bleibt, denn, wenn die Oberschenkel vollkommen horizontal sind, kippt das Becken nach hinten und der Rücken beugt sich. Dadurch ist es schwierig, den Rücken korrekt an die Rückenlehne anzulehnen und sich auf die sitzende Arbeit zu konzentrieren. Dies ist die wichtigste Ursache für Rückenschmerzen. Die gesundheitlichen Schäden sind erheblich, wenn wir die vermehrten Rückenbeschwerden, die durch das Sitzen verursachte Müdigkeit und die Beeinträchtigung der Leistung und der Produktivität betrachten.

Den Erfordernissen der Ergonomie wird am besten entsprochen, wenn man auf einem Sattel bzw. einem Sattelstuhl sitzt. Die Schenkel sind dann geöffnet und bilden einen leicht abschüssigen Winkel von ungefähr 45 Grad, die Gesäßknochen tragen das Körpergewicht, ohne dass ein zusätzlicher Druck auf die Muskeln oder die Kanäle entsteht. Diese Sitzhaltung ist deutlich gesünder, angenehmer und sicherer als die traditionelle Haltung.

Welche Maßnahmen kann die Kommission ergreifen, um die Anerkennung dieser Geschäftsidee zu fördern, und wie kann der Sattelstuhl in die bestehenden Stuhlklassifizierungen und -standards aufgenommen werden?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(9. Februar 2004)

Es gehört eindeutig nicht zum Auftrag der Kommission, bestimmte Geschäftsideen zu fördern. Auch wenn ergonomische Stühle dazu beitragen können, gewissen Gesundheitsproblemen vorzubeugen und sie daher auf dem Markt erhältlich sein sollten, bleibt es den Benutzern anheim gestellt, den Stuhltyp zu wählen, der am besten ihren Bedürfnissen entspricht.

Was die Klassifizierung und Standards für Stühle betrifft, so sollten diese Gesichtspunkte zunächst einmal von der Industrie selbst geregelt werden, insbesondere durch freiwillige Normungsaktivitäten innerhalb des Europäischen Komitees für Normung (CEN).

Hinsichtlich des Schutzes von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz sieht die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (1) vor, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer einschließlich Risikoprävention zu treffen hat.

Darüber hinaus verpflichtet die Einzelrichtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (2) die Arbeitgeber zu einer Analyse des Arbeitsplatzes einschließlich des Stuhls bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Auf der Grundlage dieser Bewertung muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Risiken treffen. Dieselbe Richtlinie regelt auch die Einzelheiten der für Arbeitsstühle geltenden Mindestanforderungen wie Kippsicherheit, Verstellbarkeit und Bequemlichkeit.


(1)  ABl. L 183 vom 29.6.1989.

(2)  ABl. L 156 vom 21.6.1990.