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27.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 78/602 |
(2004/C 78 E/0637)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3590/03
von José Ribeiro e Castro (UEN) an die Kommission
(5. Dezember 2003)
Betrifft: Ibero-Amerikanischer Gipfel — Schlussfolgerungen und Aussichten
Die Ibero-Amerikanischen jährlichen Gipfeltreffen, die 600 Millionen Einwohner, 10-12% der Weltbevölkerung, vertreten, hatten die politische Konsultation und Abstimmung und die Behandlung spezifischer Themen von gemeinsamem Interesse für Portugal, die lateinamerikanischen Länder und Spanien zum Zweck, wobei das Ziel die Strukturierung einer wirklichen Ibero-Amerikanischen Gemeinschaft ist, die über die Kontinente hinausgeht und Portugal und Spanien mit den portugiesisch- und spanischsprachigen Ländern vereint, und diese Gemeinschaft als Brücke zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika verstanden wird.
Am 14. und 15. November 2003 fand in Santa Cruz de la Sierra in Bolivien das 13. Gipfeltreffen statt, an dem die Staats- und Regierungschefs der 21 ibero-amerikanischen Länder sowie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, teilnahmen. Durch einstimmigen Beschluss der ibero-amerikanischen Staaten wurde die Einrichtung eines Ständigen Sekretariats beschlossen, das die Durchführung der künftigen Gipfeltreffen koordinieren wird und, wie es auch bei anderen regionalen Organisationen der Fall ist, der Motor einer künftigen engen Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten werden kann.
Dem Dokument „Regionale Programmierungsstrategie“ 2002-2006 zufolge (Seite 13)„beinhaltet die internationale Herausforderung ein stärkeres Gewicht der Länder der Region in den großen internationalen Debatten durch bessere interne Kohäsion und durch Allianzen mit ausländischen Partnern“. Des weiteren wird in dem Dokument anerkannt, dass „mangelnde Außenwirksamkeit der Rolle der europäischen und gemeinschaftlichen Unterstützung in Lateinamerika“ besteht und dass daher „besondere Anstrengungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Verbreitung dieser Aktivitäten unternommen werden“ (Seite 21).
Die Kommission wird vor diesem Hintergrund Folgendes gefragt:
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Über welche Informationen verfügt sie bezüglich des Ablaufs und der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens? Welche Schlussfolgerungen zieht sie? |
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Auf welche Weise gedenkt sie in Anerkennung des historischen Erbes Lateinamerikas, der ähnlichen Wertvorstellungen, wie sie bei den Europäern vorherrschen, und der gemeinsamen Sprachen mit dem Ibero-Amerikanischen Gipfel zusammenzuarbeiten und diese europäische Beteiligung, die besonders informiert und in außergewöhnlicher Weise für die Zusammenarbeit und die Intensivierung der Beziehungen zu jener Region geeignet ist, zu fördern? |
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Wie beurteilt sie die strategische Bedeutung, die eine Ibero-Amerikanische Gemeinschaft mit größerem Zusammenhalt und größeren Integration für die Europäische Union haben wird? Welche Maßnahmen hat sie in diesem Rahmen ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen? |
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Welche Beihilfen ist sie bereit zu gewähren, insbesondere für die Einrichtung von Vertretungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen der Ibero-Amerikanischen Gemeinschaft auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinschaft? |
Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission
(23. Dezember 2003)
Der Kommission sind die Ergebnisse des 13. Iberoamerikanischen Gipfeltreffens, das am 15. November 2003 in Santa Cruz zu Ende ging, bekannt. Das Thema des Gipfels und auch einige der Schlussfolgerungen decken sich genau mit einem der Hauptziele, die die Kommission bei ihren Beziehungen mit Lateinamerika verfolgt: der Förderung des sozialen Zusammenhalts.
Auf dem letzten Treffen der Union mit der Rio-Gruppe in Vouliagmeni schlug das für Außenbeziehungen zuständige Mitglied der Kommission vor, den sozialen Zusammenhalt als zentrales Thema des nächsten Gipfeltreffens der Staatschefs der Union, Lateinamerikas und der Karibik festzulegen, der in Guadalajara (Mexiko) im Jahr 2004 stattfinden wird. Dass diese Thematik auch im Zentrum der Diskussionen in Santa Cruz stand, bekräftigt die Kommission darin, ihre Arbeiten in dieser Richtung fortzusetzen. Die Kommission und die Interamerikanische Entwicklungsbank haben eine Arbeitsgruppe über sozialen Zusammenhalt geschaffen, die geeignete Maßnahmen vorschlagen und den Staatschefs in Mexiko vorlegen wird.
Nach Auffassung der Kommission ist die Entwicklung der iberoamerikanischen Gesellschaft für die Union von großem Vorteil. Die Beteiligung zweier Mitgliedstaaten der Union an dieser Gemeinschaft trägt zum Ausbau der Beziehungen, zu einem stärkeren Dialog und zu einer besseren Verständigung zwischen der Union und Lateinamerika bei.
Die Schaffung einer Vertretung der iberoamerikanischen Gemeinschaft ist nach Ansicht der Kommission jedoch eine interne Angelegenheit. Daher unternimmt sie in dieser Hinsicht auch keine Initiative.