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27.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 78/564 |
(2004/C 78 E/0599)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3490/03
von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission
(24. November 2003)
Betrifft: Marktregulierung und Einkommen der Olivenölanbauer im Rahmen der Reform der GMO für Olivenöl
In der Mitteilung der Kommission über die „Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft für Europa durch die Reform der GAP — Tabak, Olivenöl, Baumwolle und Zucker“ (1) wird erklärt, dass die „Einbeziehung in die Betriebsprämienregelung zu stabileren Einkommen für die Landwirte führt“. Die Kommission schlägt andererseits vor, „die Erstattungen für die Ausfuhr und die Herstellung bestimmter Lebensmittelkonserven“ zu streichen und die übrigen Marktpolitiken unverändert zu lassen.
Vor diesem Hintergrund wird die Kommission Folgendes gefragt:
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1. |
Wie sieht die Bilanz der Abschaffung des Interventionspreises im Sektor Olivenöl im Rahmen der vorangegangenen Reform in Anbetracht der Entwicklung der Erzeugerpreise und ihrer Auswirkungen auf die Einkommen der Olivenölanbauer aus? Hält sie die bestehenden Regulierungsmechanismen, die auf den Beihilfen für die private Lagerhaltung beruhen, für ausreichend mit Blick auf das Ziel der Marktregulierung während und zwischen den Wirtschaftsjahren? |
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2. |
Welche Auswirkung hat dieser Vorschlag ihrer Auffassung nach auf die Höhe der Einkommen der portugiesischen Olivenanbauer? |
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3. |
Aus welchem Grund werden die Ausfuhrerstattungen im Sektor Olivenöl, insbesondere für die Herstellung bestimmter Lebensmittelkonserven, abgeschafft, wenn man bedenkt, dass diese Stützung den Olivenölverbrauch fördert? Vertritt sie nicht die Auffassung, dass die Wiedereinführung der abgeschafften Verbrauchsbeihilfen eine Lösung wäre, nicht nur zur Förderung des Olivenöls, sondern auch zur Kontrolle der Olivenölerzeugung? |
Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission
(22. Dezember 2003)
Der Interventionsmechanismus wurde im Zuge der Reform von 1998 abgeschafft. Seitdem sind Marktpreise festzustellen, die — von punktuellen Abweichungen abgesehen — über dem früheren Interventionspreis liegen. So mussten die Olivenbauern keine Einkommensverluste hinnehmen, und es war zudem möglich, die Förderung einer Produktion zu vermeiden, die stärker auf Quantität als auf Qualität abzielte und auf den Verkauf an die Interventionsstellen ausgerichtet war. Eine solche Produktionsweise hätte einen allgemeinen Rückgang der an die Erzeuger gezahlten Preise und damit eine Verschlechterung ihrer Einkommen bewirken können.
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird grundsätzlich eine Regulierung der Produktion durch die Nachfrage befürwortet, was im Olivenölsektor bereits jetzt der Fall ist. Eine Änderung der derzeitigen Lage scheint also nicht erforderlich, und so schlägt die Kommission lediglich vor, die Beihilfen für die private Lagerhaltung als Sicherheitsnetz beizubehalten und im Krisenfall darüber zu entscheiden, ob dieses zum Einsatz kommen soll.
Da der Olivenölsektor bereits sehr marktorientiert ist, rechnet die Kommission nicht damit, dass es nach Inkrafttreten der Reform in Portugal zu einem erheblichen Rückgang der Produktion kommen wird. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, das derzeitige Stützungsniveau für den Olivenölsektor in den einzelnen Erzeugerstaaten der Gemeinschaft aufrecht zu erhalten, während die Entkoppelung der Beihilfen von der Produktion eine Stabilisierung der Stützung für die Erzeuger ermöglicht, die nicht von den Jahr für Jahr unterschiedlich ausfallenden Ernten abhängt.
Nach Ansicht der Kommission erfordert das Gleichgewicht des Olivenölsektors stetige Bemühungen des gesamten Sektors um eine Verbesserung der Qualität, was eine erhelbliche Steigerung der Nachfrage ermöglicht.
Seit 1998 und seitdem keine Ausfuhrerstattungen mehr gewährt werden, ist der Verkauf von Olivenöl aus der Gemeinschaft an Drittstaaten um 50 % gestiegen. Dieses Ergebnis ist der deutlichste Beweis dafür, dass dieses Instrument nicht wirksam genug ist, um eine Zunahme der Olivenölexporte aus der Gemeinschaft zu begünstigen. Es scheint also angebracht, einen Mechanismus, der nicht mehr von Nutzen ist, abzuschaffen.
Die Ausfuhrerstattung für die Herstellung bestimmter olivenölhaltiger Konserven ist nach Ansicht der Kommission nicht mehr erforderlich, da die Verbraucher Olivenöl derzeit so positiv einschätzen, dass sie bereit sind, für olivenölhaltige Nahrungsmittel höhere Preise zu bezahlen. Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass die durch die Qualität des Erzeugnisses verstärkte Nachfrage Absatzmärkte für die Verwendung von Olivenöl erschließen muss.
In diesem Sinne scheint auch die Wiedereinführung der Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl nicht gerechtfertigt. Sie würde nicht der Produktionskontrolle dienen und brächte Verwaltungsprobleme mit sich, wie sie aus der Vergangenheit wohl bekannt sind.
(1) KOM(2003) 554 endg.