27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/230


(2004/C 78 E/0233)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3155/03

von Mogens Camre (UEN) an die Kommission

(23. Oktober 2003)

Betrifft:   Wettbewerbsverzerrende Zölle auf Fisch, der aus Norwegen in Dänemark eingeführt wird

Die Wettbewerbsfähigkeit dänischer fischverarbeitender Betriebe wird durch die Zollpolitik der EU beeinträchtigt. Die Referenzpreise der EU für rohe Heringe sind höher als die norwegischen Preise. Daher können dänische Unternehmen norwegischen Hering nicht so billig einkaufen wie norwegische Unternehmen. Hinzu kommen unterschiedliche Zollsätze, denn für rohen Fisch gilt ein Zollsatz von 15 %, während 6 % auf verarbeiteten Fisch erhoben werden.

Die geltenden Bestimmungen, die eigentlich Unternehmen in der EU schützen sollten, wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit dänischer Unternehmen verheerend aus.

Betriebe in Skagen und anderen jütländischen Städten, die gewöhnlich beträchtliche Mengen norwegischen Fisches kaufen, entlassen gegenwärtig einen Großteil ihrer Beschäftigten. Sie haben keine Möglichkeit, die erforderlichen Mengen Hering in der EU zu kaufen.

Die Kommission sollte prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die nachteiligen Auswirkungen der betreffenden Zollbestimmungen zu ändern.

Welche Möglichkeiten hat die Kommission, an der wettbewerbsverzerrenden Tatsache etwas zu ändern, dass auf unverarbeiteten Hering, der aus Norwegen in Dänemark importiert wird, 15 % Zoll erhoben werden, während auf verarbeiteten Hering, der aus Norwegen in Dänemark importiert wird, nur 6 % Zoll erhoben werden?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(19. November 2003)

Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten bei der Versorgung der dänischen Fischverarbeiter mit Hering wohl bewusst. Allerdings gibt es eine ganze Reihe anderer Faktoren als die Zollsätze, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungsunternehmen auswirken können. So ist die Versorgungslage in bestimmten Mitgliedstaaten wohl eher darauf zurückzuführen, dass Gemeinschaftsschiffe ihre Heringsfänge in norwegischen Häfen anlanden. Diese Praxis hat mit den geografischen Gegebenheiten der Fischerei auf atlanto-skandischen Hering im Nordostatlantik zu tun.

Die Einfuhrzölle auf Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen sind das Ergebnis einer internationalen Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und jenem Land. Deshalb kann die Gemeinschaft diese Zollsätze nicht einseitig ändern.

Was mögliche kurzfristige Maßnahmen betrifft, so bereitet die Kommission derzeit in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für mehrjährige Zollkontingente für den Zeitraum 2004 bis 2006 vor. Dieser Vorschlag berücksichtigt nicht nur die Interessen des Fischverarbeitungssektors in der Gemeinschaft, sondern auch die anderer Sektoren, die unmittelbar an der Nutzung pelagischer Fischbestände interessiert sind.

Im Übrigen soll die Verbesserung der Bestandslage bei Nordseehering hervorgehoben werden. Die Sondermaßnahmen, die in den letzten Jahren für diesen Bestand galten, machen sich jetzt bezahlt. Somit dürfte das Heringsangebot in der Gemeinschaft in den kommenden Jahren erheblich zunehmen, was sich positiv auf die Versorgung der gemeinschaftlichen Fischverarbeiter auswirken wird.