3.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 84/501


(2004/C 84 E/0578)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3109/03

von Phillip Whitehead (PSE) an die Kommission

(17. Oktober 2003)

Betrifft:   Gehärtete Fette

Ist die Kommission in Anbetracht der Vorbehalte, die hinsichtlich der Unbedenklichkeit gehärteter Fette geäußert werden, bereit, eine Initiative zu ergreifen, die darauf abzielt, dass das potenzielle Gesundheitsrisiko gehärteter Fette bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen klar angegeben wird? Wurde außerdem ein völliges Verbot dieser Fette in Erwägung gezogen?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(14. November 2003)

Durch Hydrogenisierung können pflanzliche und tierische Fette in festes, gesättigtes Fett umgewandelt werden. Das Hydrogenisierungsverfahren zusammen mit anderen Verfahren wie der Desodorierung von Ölen und Fetten verändert die Form der Fettmoleküle. Daher wird die als cis-Konfiguration bezeichnete natürliche Konfiguration oft in eine andere, die so genannte trans-Konfiguration umgewandelt. Diese bei vielen Produktanwendungen eingesetzten Verfahren können unannehmbare Mengen von trans-Fettsäuren ergeben.

Bekanntlich ist die Aufnahme großer Mengen bestimmter gesättigter Fettsäuren mit einem erhöhten Risiko für koronare Herzkrankheiten verbunden. Jüngst wurden auch Bedenken gegenüber trans-Fettsäuren in der Ernährung geäußert. Deshalb hat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gebeten, die Nachweise der gesundheitlichen Auswirkungen von trans-Fettsäuren zu bewerten und ggf. mit den gesundheitlichen Auswirkungen anderer Arten von Fettsäuren in der Ernährung zu vergleichen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde wurde beauftragt, bis Ende Mai 2004 ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen.

Was die Lebensmitteletikettierung angeht, muss gemäß der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (1) ein Lebensmittel, das hydrogenisierte Öle oder Fette enthält, neben der Angabe des hydrogenisierten Öls oder Fetts auf dem Lebensmitteletikett die Aufschrift „hydrogenisiert“ tragen. Gemäß der Richtlinie 90/496/EG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (2) können die gesättigten Fettsäuren in der Nährwertkennzeichnung angegeben werden. Die Frage, ob trans-Fettsäuren in die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln aufgenommen werden sollen, wird im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie 90/496/EG geprüft.


(1)  ABl. L 109 vom 6.5.2000.

(2)  ABl. L 276 vom 6.10.1990.