27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/211


(2004/C 78 E/0217)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3048/03

von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission

(17. Oktober 2003)

Betrifft:   Koordinierung des Kampfes gegen die Pädophilie

Anlässlich eines von der Internetpolizei des Schweizer Kantons Tessin organisierten Internationalen Konvents hat die internationale Organisation „Innocence en danger“ (Paris) darauf hingewiesen, dass nach jahrelanger intensiver Arbeit von mehreren Dutzend nichtstaatlichen Kinderschutzorganisationen in der ganzen Welt, mehr als 272 000 Webseiten mit pädophilen und zum Teil extremen Inhalten bei der jeweiligen Polizei angezeigt wurden. Es müssen also weltweit 272 000 Anklagen gegen „Unbekannt“ wegen Verbreitung von Kinderpornografie vorliegen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Recherche gibt Aufschluss über die weltweite Organisation von Kinderpornografie und ihre Nutzer und wirft ein neues Licht auf die Internet-Pädophilie. Die Zahl der produzierten Bilder ist Besorgnis erregend hoch und lässt darauf schließen, dass ihr Millionen von Kindern in allen Kontinenten zum Opfer fallen. Gegenmaßnahmen müssen, so die Empfehlung, die der Vizepräsident der internationalen Organisation und Präsident der gemeinnützigen italienischen Organisation Meter, Don Fortunato Di Noto, im Rahmen des Konvents an die Politik richtete, auf die Identifizierung der Kinder abzielen. Wegen einer gewissen Trägheit der bürokratischen Institutionen, finde jedoch „auf europäischer und transnationaler Ebene keine Koordinierung statt“.

1.

Trifft diese Feststellung auf die EU-Mitgliedstaaten zu?

2.

Wer ist nach Ansicht der Kommission verantwortlich für die fehlende Organisation und die mangelnde Koordinierung sowie dafür, dass nationale Internetpolizeien oder entsprechende Initiativen von Europol in diesem Bereich fehlen?

3.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um diese äußerst verhängnisvolle Situation zu beenden?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(16. Dezember 2003)

Die Kommission teilt voll und ganz die von dem Herrn Abgeordneten geäußerte Besorgnis über das wachsende Problem der durch das Internet verbreiteten Kinderpornografie. Um schädliche und illegale Inhalte im Internet zu bekämpfen, sind kontinuierliche Anstrengungen notwendig, die auf der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, vor allem der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, beruhen; wichtig ist aber auch die Kooperation zwischen Regierungen und Internet-Industrie, speziellen Notrufstellen und nichtstaatlichen Organisationen, um wirkungsvoll gegen dieses entsetzliche Phänomen anzugehen.

Die primäre Verantwortung für die Bekämpfung illegaler Inhalte (einschließlich Kinderpornografie) liegt bei den zuständigen Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten, die die Kinderpornografie im Internet durch die vorhandenen Kommunikationskanäle wie Europol und Interpol gemeinsam bekämpfen.

Die Union spielt seit 1996 eine Vorreiterrolle im Kampf gegen illegale und schädliche Inhalte, wobei ihr Ansatz einstimmig von Parlament und Rat gebilligt wurde. Der Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet, der 1999 von Rat und Parlament angenommen wurde (1), ist ein grundlegendes Element der Aktivitäten der Kommission auf diesem Gebiet. Er sieht die Finanzierung eines europäischen Netzwerks von Notrufstellen vor, die es Benutzern ermöglichen, illegale Inhalte einschließlich Kinderpornografie zu melden.

Die EU-Strategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie umfasst auch Rechtsinstrumente und praktische Maßnahmen gegen Computerkriminalität und Kinderpornografie, wie den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates (2) über die Angleichung der Rechtsvorschriften und Sanktionen auf dem Gebiet der sexuellen Ausbeutung von Kindern, insbesondere der Kinderpornografie im Internet (3), die Empfehlung des Rates vom 27. September 1998 (4) über Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde und den Beschluss des Rates vom Mai 2000 zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet (5).

Zu Beginn des Jahres 2003 erhielt die Kommission die endgültige Fassung der Durchführbarkeitsstudie „Internationale Datenbank über die Ausbeutung von Kindern“, die im Rahmen des Programms STOP II kofinanziert und von einer Projektgruppe aus Experten mehrerer Mitgliedstaaten erarbeitet wurde. Die Gruppe empfahl die Erstellung einer vernetzten internationalen Bilderdatenbank über die sexuelle Ausbeutung von Kindern, die auf dem derzeit entstehenden Interpol-System aufbauen soll.

Die Kommission ist nicht verantwortlich für den eigentlichen Aufbau einer derartigen internationalen Datenbank, über die die Mitgliedstaaten und andere beteiligte Länder zu entscheiden haben; gleichwohl finanziert sie im Rahmen des AGIS-Programms eine Durchführbarkeitsstudie für den Aufbau dieser Datenbank. Dazu schloss sie am 3. Oktober 2003 ein Abkommen mit der National Crime Squad (dem Nationalen Fahndungsteam) des Vereinigten Königreichs, um die Erstellung einer komplexen vernetzten internationalen Datenbank von Online-Bildern über Kinderpornografie vorzubereiten. Die Datenbank wird bei der weltweiten Online-Identifizierung von Opfern und Tätern auf dem Gebiet der sexuellen Ausbeutung von Kindern den Strafverfolgungsbehörden wertvolle Dienste leisten. Sie wird mithelfen, die internationale Doppelarbeit zu verringern, und eine intensivere Zusammenarbeit zwecks Erreichung dieser Ziele bewirken.

Die Kommission geht davon aus, dass die geplante Datenbank eine beträchtliche Wirkung haben und es der Polizei ermöglichen wird, diese schrecklichen Straftaten mithilfe eines besseren Informationsaustauschs effizienter zu verfolgen; dabei dürften außerdem das Risiko von Doppelarbeit vermindert und die Analysemöglichkeiten wesentlich verbessert werden.


(1)  ABl. L 33 vom 6.2.1999.

(2)  KOM(2000) 854 endg.

(3)  Der Rat erzielte am 14. Oktober 2002 eine Einigung über eine gemeinsame Haltung zu diesem Vorschlag der Kommission. Zwei Mitgliedstaaten haben dazu immer noch parlamentarische Vorbehalte.

(4)  ABl. L 270 vom 7.10.1998.

(5)  ABl. L 138 vom 9.6.2000.