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13.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 65/164 |
(2004/C 65 E/180)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2506/03
von Mauro Nobilia (UEN) an die Kommission
(29. Juli 2003)
Betrifft: Verantwortungsvolles Regieren: dreiseitige Zielverträge im Umweltbereich
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Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember 2002 die Mitteilung „Ein Rahmen für den Abschluss dreiseitiger Zielverträge durch die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und deren regionale und lokale Gebietskörperschaften“ (1) veröffentlicht, in der es um Verträge zwischen drei Parteien geht. |
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Diese Mitteilung erfüllt das gesteckte Ziel nur unzureichend. |
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Trotz der von der Kommission verbal eingegangenen Verpflichtungen, scheinen spätere Maßnahmen des verantwortlichen Kommissionsmitglieds und der zuständigen GD in die entgegengesetzte Richtung zu laufen. |
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Die Europäische Kommission hat zwei Initiativen ausgewählt, um Pilotverträge im Umweltbereich bis Ende 2002 zu schließen. |
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Diese Initiative erfordert einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand. |
Die Kommission möge daher folgende Fragen beantworten:
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In welcher Weise gedenkt sie das EP in der Frage der dreiseitigen Verträge einzubinden? |
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Wie gedenkt sie angesichts des Umstands, dass das Weißbuch den Regierungen eine Schlüsselrolle bei der Planung und Durchsetzung der dreiseitigen Verträge zuerkennt, die Mitgliedstaaten einzubinden? |
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Wie will sie dieses Projekt konkret vorantreiben? Welche Generaldirektionen und Referate sollen daran beteiligt werden? |
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Wie will sie die Zuständigkeiten und die personellen Ressourcen zwischen den Generaldirektionen und Referaten aufteilen, um allen beteiligten Akteuren Unterstützung zu garantieren? |
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Wann will sie die in der Sitzung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. Oktober 2002 verbal eingegangenen Verpflichtungen einlösen? |
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Wie will sie die finanzielle Deckung dieser Projekte sicherstellen? |
Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission
(19. August 2003)
Die Kommission hat die Idee von dreiseitigen Zielvereinbarungen und -verträgen erstmals in ihrem Weißbuch „Europäisches Regieren“ (2) formuliert und später in der Mitteilung vom Dezember 2002, auf die der Herr Abgeordnete verweist, präzisiert. Es ist nunmehr Sache der Mitgliedsstaaten sowie deren Regionen und Städte, diese Idee in die Tat umzusetzen. Was die Organe und Institutionen der Gemeinschaft betrifft, so hat der Ausschuss der Regionen diese Idee bereits deutlich unterstützt; das Parlament arbeitet an einer Entschließung zu der Mitteilung vom Dezember 2002 und der Rat wird sich mit diesem Thema voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2003 beschäftigen.
Die Kommission wird die Entschließung des Parlaments zu gegebener Zeit prüfen. Das Parlament kann der Kommission mitteilen, wie es sich an der Verwirklichung dieser Idee zu beteiligen gedenkt. Gleiches gilt für die Mitgliedstaaten, die ihr Interesse und ihre Bereitschaft in dieser Hinsicht einzeln oder im Rat zum Ausdruck bringen können.
Was die Kommission anbelangt, so ergibt sich aus dem Weißbuch „Europäisches Regieren“, dass die Pläne für dreiseitige Zielvereinbarungen und -verträge vor allem die Generaldirektionen betreffen, die für Politiken mit starken territorialen Auswirkungen zuständig sind. Die Entscheidung darüber, welche Generaldirektion wofür zuständig sein wird, wie viel Personal eingesetzt wird und wie viel Mittel eventuell für die Projekte bereitgestellt werden, muss sich an den allgemeinen Grundsätzen des Weißbuchs und der Mitteilung vom Dezember 2002 orientieren.
Die Kommission wird noch vor Ende 2003 Stellung zu den Projekten beziehen, die von bestimmten Körperschaften bereits vorgelegt worden sind.
(1) KOM(2002) 709 endg.
(2) ABl. C 287 vom 12.10.2001.