20.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 70/106


(2004/C 70 E/107)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2472/03

von Marie Isler Béguin (Verts/ALE), Charles Tannock (PPE-DE), Alima Boumediene-Thiery (Verts/ALE), Patsy Sörensen (Verts/ALE) und Miquel Mayol i Raynal (Verts/ALE) an den Rat

(24. Juli 2003)

Betrifft:   Gebiete an den Außengrenzen der erweiterten EU

Der Prozess der EU-Erweiterung nach Osten wird demnächst zu einer neuen Abgrenzung dieses politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gebildes führen, da er für die beitretenden mitteleuropäischen und baltischen Staaten Harmonisierungs- und Schutzmaßnahmen sowie Heranführungshilfen vorsieht.

Die östlichen Grenzgebiete der Mitgliedstaaten (1) und der Beitrittsländer, die von diesem kontinentweiten Prozess der wirtschaftlichen Angleichung im Rahmen der verschiedenen EU-Erweiterungswellen besonders betroffen sind, kamen in den Genuss spezifischer Programme und Fördermaßnahmen, um sozio-ökonomische Schieflagen und Nachteile innerhalb ihrer Grenzen zu verhüten bzw. abzufedern. Die westlichen Grenzregionen der Nachbarstaaten dieser erweiterten EU, wie Belarus, Moldawien und die Ukraine, sind untrennbar und in hohem Maße von der Wirtschaft und dem interregionalen Handel mit ihren zahlreichen Partnern an den Westgrenzen abhängig. Die drei osteuropäischen Staaten, Teil der Geschichte und der Identität unseres Kontinents, deren frühere Regierungen, zumindest im Fall von Moldawien und Belarus, ihre Entschlossenheit bekundet haben, der EU beizutreten — für die Regierung der Ukraine stellt dies nach wie vor eine Priorität dar —, sind unmittelbar von den Folgen der Erweiterung unserer Union auf allen Ebenen betroffen.

Am 11. Februar 2003 hat das Europäische Parlament den Entwurf eines Berichts von Pedro Marset Campos über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Belarus: auf dem Weg zu einer künftigen Zusammenarbeit angenommen, worin es die Kommission auffordert, „für die westlichen Regionen der neuen Nachbarländer im Osten (Ukraine, Belarus, Moldawien) Gemeinschaftsprogramme und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen im gleichen Umfang zu entwickeln, wie diejenigen, die bereits für die östlichen Regionen der benachbarten Kandidatenländer laufen, um zu verhindern, dass wirtschaftliche und soziale Bruchlinien an der künftigen Ostgrenze der erweiterten Europäischen Union auftreten, und um Schmuggel und illegale Einwanderung zu unterbinden“.

1.

Welche Programme zur Wiederherstellung des interregionalen Gleichgewichts gedenkt der Rat ins Werk zu setzen, um eine symmetrische soziale und wirtschaftliche Entwicklung auf beiden Seiten seiner künftigen Ostgrenze zu fördern und Bruchstellen zwischen den neuen Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine, Moldawien und Belarus andererseits zu verhindern?

2.

Welche präventiven Maßnahmen gedenkt der Rat zu erlassen, um an dieser Ostgrenze den grenzüberschreitenden Handel zu regeln, der in der Ukraine ein Drittel der Einfuhren ausmacht, die Lebensgrundlage für 20 % der Bevölkerung bildet und durch die Einführung von Visa zum 1. Juli unmittelbar bedroht ist?

3.

Ist der Rat nicht der Ansicht, dass die Erhaltung und Förderung dieser traditionellen sozio-ökonomischen Strukturen zwischen den Beitrittsländern und den osteuropäischen Partnern die Optimierung, wenn nicht gar die völlige Neugestaltung der Koordination der Gemeinschaftsprogramme Phare und Tacis sowie Interreg und Phare CBC voraussetzt?

Antwort

(5. Dezember 2003)

Der Europäische Rat (Thessaloniki) hat das Engagement der EU für seine Nachbarn bestätigt, deren Stabilität und Wohlstand untrennbar mit der Stabilität und dem Wohlstand der EU zusammen hängen, und erwartet, dass der Rat und die Kommission darauf hinarbeiten werden, die verschiedenen Elemente der Nachbarschaftspolitik zusammenzufügen. Der Europäische Rat unterstützte ferner die am 16. Juni 2003 angenommenen Schlussfolgerungen „Ein größeres Europa — Neue Nachbarschaft“.

Um die Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2003 umzusetzen, hat der Rat die Kommission ersucht, Vorschläge für Aktionspläne ab 2004 für alle betroffenen Länder vorzulegen, Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Interoperabilität zwischen den verschiedenen einschlägigen Instrumenten zur Unterstützung der Grenzregionen verbessert werden kann, und eine Mitteilung über ein mögliches neues Nachbarschaftsinstrument vorzulegen. Am 1. Juli hat die Kommission die Mitteilung „Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument“ angenommen, die eine Grundlage für die Entwicklung der betreffenden Instrumente schafft mit dem Ziel, die grenzüberschreitende und regionale/transnationale Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union zu verstärken.

Derzeit prüfen die zuständigen Stellen des Rates mögliche Maßnahmen für den Zeitraum 2004-2006 mit dem Ziel, die Koordination zwischen den verschiedenen betreffenden Finanzinstrumenten deutlich zu verbessern und zugleich bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf den laufenden Programmzeitraum bis Ende 2006 nachzukommen. Grundlage für diese Maßnahmen sollte der bestehende Rechts- und Finanzrahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Programmen wie Interreg, PHARE-CBC, TACIS-CBC, CARDS UND MEDA sein. Was die Zeit nach 2006 betrifft, so wird die Erörterung der verschiedenen Möglichkeiten, die die Kommission in ihrer Mitteilung erläutert hat und zu denen auch die Schaffung eines einheitlichen neuen Nachbarschaftsinstruments gehört, weiter fortgesetzt.


(1)  Ein Aktionsplan zugunsten der Nachbarregionen der Beitrittsländer wurde am 25. Juli 2001 verabschiedet.