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20.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 70/84 |
(2004/C 70 E/086)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2318/03
von Armando Cossutta (GUE/NGL) an den Rat
(14. Juli 2003)
Betrifft: Recht der Unionsbürger auf Achtung ihrer Privatsphäre
Am 25. Juni 2003 fand der EU-USA-Gipfel statt. Auf der Tagesordnung stand/hätte stehen müssen unter anderem das Projekt TIA (ursprünglich Total Information Awareness, später geändert in Terrorism Information Awareness). Bei diesem Vorhaben handelt es sich im Wesentlichen um einen gigantischen Apparat zur Erfassung und Analyse von Informationen unterschiedlichster Herkunft, wozu bestehende Datenbanken ebenso gehören wie geschäftliche Transaktionen, Reisen oder Lauschangriffe. Laut Aussage des italienischen Datenschutzbeauftragten Stefano Rodotà „äußert sich darin eine neue Überwachungsdimension, die dem Staat das Recht zubilligt, über sämtliche Daten einer Person verfügen zu können, ganz gleich, von wem sie erfasst wurden und unabhängig vom ursprünglichen Zweck der Erfassung“. Das Europäische Parlament hat dazu eine klare Meinung vertreten, die sein Präsident, Pat Cox, wie folgt formuliert hat: „Wir können den USA nicht erlauben, die Gesetze in Europa zu diktieren“.
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1. |
Wie sehen die Ergebnisse des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA vom 25. Juni im Hinblick auf TIA aus? |
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2. |
Ist der Rat nicht der Auffassung, dass die einschlägigen amerikanischen Gesetze extraterritoriale Geltung weder haben können noch haben dürfen, und dass gegebenenfalls der geeignetste Weg zur Lösung solcher Fragen die internationalen Verträge sind? |
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3. |
Hat der Rat den Grundsatz vertreten, wonach es nicht hinnehmbar ist, dass die Vereinigten Staaten auf jede erdenkliche Art die freie Kommunikation zwischen Unionsbürgern zwecks Datengewinnung erfassen dürfen? |
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4. |
Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um die Privatsphäre der Unionsbürger zu wahren? |
Antwort
(8. Dezember 2003)
Der Rat teilt dem Herrn Abgeordneten mit, dass das Projekt TIA auf dem Gipfeltreffen mit den Vereinigten Staaten vom 25. Juni 2003 nicht erörtert wurde. Der Rat nimmt die von dem Herrn Abgeordneten zum Ausdruck gebrachte Besorgnis zur Kenntnis.
Der Rat erinnert den Herrn Abgeordneten daran, dass der Rat Ende 2002 ein Abkommen zwischen EUROPOL und den Vereinigten Staaten gebilligt hat, das auch die Übermittlung personenbezogener Daten umfasst. Die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol (für den Schutz personenbezogener Daten zuständige Stelle) hat eine positive Stellungnahme zu diesem Abkommen abgegeben. Der Standpunkt der EU in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ist den Vereinigten Staaten daher genau bekannt. Der Rat wird — wie übrigens auch die Europäische Kommission — weiterhin gegenüber der amerikanischen Regierung darauf bestehen, dass der europäische Standpunkt uneingeschränkt respektiert wird und dass eine geeignete Lösung, bei der die europäischen Normen eingehalten werden, gefunden werden muss. Der Rat verweist den Herrn Abgeordneten diesbezüglich außerdem auf den Standpunkt, der hinsichtlich der Übermittlung von Fluggastdaten in den Stellungnahmen 6/2002 und 4/2003 der Gruppe „Artikel 29“ zum Datenschutz zum Ausdruck gebracht wird.