6.2.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 33/247


(2004/C 33 E/254)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2306/03

von Philip Claeys (NI) an die Kommission

(14. Juli 2003)

Betrifft:   Kampagne „Für Vielfalt — gegen Diskriminierung“

Am 16. Juni 2003 lancierte EU-Kommissarin Diamantopoulou die Kampagne „Für Vielfalt — gegen Diskriminierung“. Ein Aspekt, der in Kampagne-Website erwähnt wird, ist die so genannte indirekte Diskriminierung. Dazu wird folgendes Beispiel angeführt: „Eine mittelbare Diskriminierung wäre beispielsweise gegeben, wenn sämtliche Personen, die sich um eine bestimmte Stelle bewerben, einen Test in einer bestimmten Sprache absolvieren müssten, obwohl die Beherrschung der betreffenden Sprache für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.“ Von Bewerbern zu verlangen, einen Test in einer bestimmten Sprache abzulegen, auch wenn die Kenntnis dieser Sprache für die Ausübung der Tätigkeit nicht notwendig ist, stellt also eine Form von indirekter Diskriminierung dar. Bewerber mit einer anderen Muttersprache können so ausgeschlossen werden.

Dies ist ein Problem, das bisher in der Tat zu wenig Beachtung fand. Nahezu alle Unternehmen und Organisationen, die im Rahmen der europäischen Institutionen in Brüssel tätig sind, legen bei ihren Bewerbungsverfahren Sprachkriterien zugrunde, die die örtliche Bevölkerung benachteiligen. Überdies ist auch das Phänomen bekannt, dass bei einigen Jobanbietern die bloße Kenntnis einer Sprache als Kriterium nicht ausreicht, sondern nachgefragt wird, ob die betreffende Sprache die Muttersprache ist.

Wie will die Kommissarin auf das Problem der indirekten Diskriminierung mittels unredlicher Anforderungen im Hinblick auf die Sprachkenntnisse in der Kampagne „Für Vielfalt — gegen Diskriminierung“ hinweisen? Welche konkreten Initiativen plant sie in diesem Zusammenhang?