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13.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 65/117 |
(2004/C 65 E/130)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2214/03
von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission
(2. Juli 2003)
Betrifft: Projekt für europäische Sicherheit
Die kulturelle Vereinigung „Gruppo Atlante 2000“ setzt sich seit vielen Jahren für die Verwirklichung eines Projekts zur Förderung der Sicherheit in Europa auf der Grundlage der Vorgaben des Programms Equal und jetzt auch des jüngsten Programms Agis ein. Die Hauptziele dieses Projekts können wie folgt zusammengefasst werden: Erfassung der Zahl der Asylsuchenden, Klärung, welche tatsächlich als solche anzusehen sind, Schaffung von Zentren zur Aufnahme der Asylsuchenden entsprechend dem Bedarf an Unterbringung und Unterstützung, Gewährung eines hohen Grades von Sicherheit für die Bürger der Europäischen Union in einem Raum der Freiheit und des Rechts.
In den letzten Jahren macht der ständig zunehmende Zustrom an Asylsuchenden, die in Italien registriert werden, deutlich, dass eine einheitliche Regierungsstrategie verfolgt werden muss, um die Qualität der Aufnahme der Asylsuchenden zu verbessern und gleichzeitig das Phänomen der Illegalität zu bekämpfen. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass die Asylsuchenden nicht in die Netze der organisierten Kriminalität und des schwarzen Arbeitsmarkts geraten.
Kann die Kommission mitteilen,
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1. |
welchen Beitrag eine solche Vereinigung zur Arbeit von Europol und Eurojust leisten kann? |
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2. |
ob es innerhalb der EU sonstige vergleichbare Initiativen gibt? |
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3. |
wie die europäische Sicherheit allgemein zu beurteilen ist? |
Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission
(22. August 2003)
Nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (1) werden die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung materielle Aufnahmebedingungen gewährt werden, die einem Lebensstandard entsprechen, der ihre Gesundheit und ihren Lebensunterhalt gewährleistet. Umsetzungsfrist ist der 6. Februar 2005.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (2) wurden Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, festgelegt. Dadurch soll vermieden werden, dass Asylbewerber mehrere Verfahren durchlaufen und dementsprechend neue Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden müssen. Die Umsetzung der Verordnung wird durch das „Eurodac“-System erleichtert, welches auf die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (3) zurückgeht. Letztere sieht vor, dass die Mitgliedstaaten allen Asylbewerbern und Ausländern ab 14 Jahren, die in Verbindung mit dem illegalen Überschreiten einer Außengrenze eines Mitgliedstaats aufgegriffen werden, unverzüglich die Fingerabdrücke abnehmen.
Am 28. Februar 2002 nahm der Rat ferner einen Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union (4) an. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten dürfte sich die irreguläre Migration und dadurch langfristig auch die Notwendigkeit vermindern, in den Mitgliedstaaten neue Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber einzurichten.
Das Programm AGIS stellt in erster Linie auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ab. Im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (und insbesondere des Menschenhandels) sieht das Programm allerdings auch die Möglichkeit einer Kofinanzierung von Maßnahmen zur Koordinierung von polizeilichen Ermittlungen und Verwaltungskontrollen vor. Ebenso können Projekte zur Bekämpfung von kriminellen Vereinigungen, Netzen und Einzeltätern auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung in die Mitgliedstaaten und ihre Nachbarländer kofinanziert werden.
Europol soll die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schweren grenzüberschreitenden Straftaten und insbesondere der organisierten Kriminalität unterstützen. Es hat keine Kompetenzen in Bezug auf Asylsuchende. Eurojust setzt sich aus Justizbeamten zusammen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die nationalen Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Fallarbeit zu unterstützen und zu beraten. Europol erfüllt praktisch keine politischen oder administrativen Funktionen. Falls die „Gruppo Atlante 2000“ über besondere Fachkenntnisse in Justiz- oder Polizeiangelegenheiten verfügt, kann sie Eurojust oder Europol direkt kontaktieren, um Fragen oder eine mögliche Zusammenarbeit zu erörtern.
Die zweite Auflage der Gemeinschaftsinitiative EQUAL wird im Jahr 2004 erfolgen und ebenfalls dem Ziel dienen, die soziale und berufliche Eingliederung von Asylbe-werbern zu verbessern. Die Kommission legt den Gesamtrahmen der Initiative fest, während die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten die Prioritäten festlegen und geeignete Entwicklungspartnerschaften auswählen, die diese Ziele am besten erfüllen. Die Kontaktadressen in den Mitgliedstaaten können auf der EQUAL-Website (http://europa.eu.int/ comm/employment_social/equal/index_de.html) abgerufen werden.
(3) ABl. L 316 vom 15.12.2000.