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8.4.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 88/55 |
(2004/C 88 E/0060)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1985/03
von Anna Karamanou (PSE) an die Kommission
(16. Juni 2003)
Betrifft: Skandal um illegale Sterilisation in Slowakien
Den Beschuldigungen zweier Nichtregierungsorganisationen zufolge ist in den letzten 14 Jahren an mindestens 110 Frauen der Roma-Bevölkerungsgruppe in Ostsiowakien eine Sterilisation gegen ihren Willen vorgenommen worden. Zudem wurden die Frauen bei Fragen zur Fortpflanzung desinformiert und hinsichtlich ihres Zugangs zu den zuständigen Versorgungszentren sowie zu ihren persönlichen Patienten-akten diskriminiert.
Gedenkt die Kommission, Druck auf die slowakische Regierung auszuüben, damit diese den oben genannten Beschuldigungen gründlich nachgeht und sie die Verantwortlichen für dieses unmenschliche Verbrechen zur Rechenschaft zieht, so dass sowohl die Gesundheit und das Recht der Frauen, sich auf dem Gebiet dieses Landes fortzupflanzen, als auch die Menschenrechte seiner Minderheiten geschützt werden und es seinen Verpflichtungen als neues Mitglied der EU nachkommt?
Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission
(31. Juli 2003)
Der Kommission sind die in einem Bericht des „Center for Reproductive Rights“ Anfang 2003 veröffentlichten Behauptungen bekannt, dass Roma-Frauen in der Ostslowakei ohne ihre Zustimmung oder mit erzwungener Zustimmung von Ärzten sterilisiert werden. In dem Bericht wurde außerdem auf andere Menschenrechtsverletzungen wie der Diskriminierung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung hingewiesen.
Wie schon in den Antworten auf die Anfragen E-0434/03 des Herrn Abgeordneten Meijer (1), E-0575/03 der Frau Abgeordneten Maes (2) und P-1630/03 der Frau Abgeordneten Maes (3) dargelegt, nahm sich die Kommission umgehend dieser Angelegenheit an, indem sie ein Schreiben an den slowakischen Ministerpräsidenten Dzurinda richtete. Darin betonte sie, dass diese Behauptungen Anlass zu ernster Bersorgnis gäben und sie, falls sie sich bewahrheiten sollten, eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellten, vorausgesetzt, die Behörden hätten ein solches Vorgehen unterstützt, geduldet oder nicht die erforderlichen rechtlichen Schritte in dieser Angelegenheit eingeleitet. Des Weiteren forderte die Kommission die slowakischen Behörden auf, rigoros die erforderlichen polizeilichen Ermittlungen einzuleiten, gegen etwaige Diskriminierung vorzugehen und die Kommission über ihre Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten.
In seinem Antwortschreiben informierte der slowakische Ministerpräsident die Kommission darüber, dass die zuständigen Behörden Ermittlungen eingeleitet hätten und dafür ein Sonderermittlungsteam eingesetzt werde. Außerdem sei der Berater für Roma-Fragen des Innenministeriums — selbst Roma — mit der Beratung des Teams beauftragt worden. Der slowakische Gynäkologieverband werde zudem eng in die Ermittlungen eingebunden. Auch der Europarat hat kürzlich eine Untersuchungsmission in der Ostslowakei durchgeführt, um die Frage der Sterilisationen aufzuklären.
Die Kommission wird die weiteren Maßnahmen und die Ergebnisse der Ermittlungen auch weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls geeignete und notwendige weiterführende Maßnahmen in Erwägung ziehen.
(1) Siehe Seite 12.
(2) ABl. C 33 E vom 6.2.2004, S. 55.
(3) Siehe Seite 37.