6.2.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 33/194


(2004/C 33 E/197)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1982/03

von Gabriele Stauner (PPE-DE) an die Kommission

(16. Juni 2003)

Betrifft:   Prüfung von Eurostat durch den Europäischen Rechnungshof

Kann die Kommission angeben, wann und in welchem Zusammenhang Eurostat in den letzten zehn Jahren Gegenstand von Prüfungen seitens des Rechnungshofes war?

Kann die Kommission angeben, ob diese Prüfungen punktueller Natur waren oder ob das Management von Eurostat auch umfassend geprüft wurde?

Kann die Kommission angeben, welche Empfehlungen der Rechnungshof in seinen Berichten und in seinen Sektorenschreiben ausgesprochen hat und welche Schritte sie unternommen hat, um diesen Empfehlungen nachzukommen?

Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission

(29. August 2003)

Diese Fragen wurden bereits auf der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses (Cocobu) vom 17. Juni 2003 erörtert, und die Kommission möchte sich auf die schriftlichen Antworten beziehen, die die Mitglieder der Kommission im Anschluss an die Überprüfung an die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses gerichtet haben.

Im Übrigen stellt die Kommission fest, dass der Rechnungshof bisher keinerlei spezielle Überprüfung der operationellen Ausgaben und der Verwaltung von Eurostat veröffentlicht hat.

Darüber hinaus sei die verehrte Frau Abgeordnete auf folgende seit kurzem vorliegende Veröffentlichungen des Rechnungshofes über statistische Tätigkeiten von Eurostat hingewiesen:

Bericht zum Haushaltsjahr 2000 (Absatz 1.71, 1 119 und 1 120 über die Verfahren von Eurostat betreffend die zu Haushaltszwecken verwendeten Daten über das Bruttosozialprodukt (BSP) sowie deren Qualität (1).

Sonderbericht Nr. 17/2000 (Absatz 1.25 über die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der BSP-Angaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission) (2).

Bericht zum Haushaltsjahr 1999 (Absatz 1.21 über die Qualität der BSP-Daten) (3).

Bericht zum Haushaltsjahr 1997 (Absatz 1.25 über die Qualität der BSP-Daten) (4).

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ist die Kommission bestrebt, alle einschlägigen Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen. Zudem arbeitet sie seit 1988 mit dem BSP-Ausschuss mit dem Ziel zusammen, die Qualität der zu Haushaltszwecken verwendeten statistischen Daten zu gewährleisten — wie vom Rechnungshof in seinen verschiedenen Berichten gefordert. Zur Zeit bringt Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten Verfahren zur Gewährleistung der Qualität auf den Weg.


(1)  ABl. C 359 vom 15.12.2001.

(2)  ABl. C 336 vom 27.11.2000.

(3)  ABl. C 342 vom 1.12.2000.

(4)  ABl. C 349 vom 17.11.1998.