92003E1952

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1952/03 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Erhebliche Verzögerung der Ausführung des Kohäsionsfonds in Portugal.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0184 - 0185


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1952/03

von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission

(5. Juni 2003)

Betrifft: Erhebliche Verzögerung der Ausführung des Kohäsionsfonds in Portugal

Die Mitteilungen der Kommission 2003/C 123/03(1) und 2003/C 123/05(2) im Amtsblatt vom 24. Mai, die die wesentlichen Faktoren der Entscheidungen über die Vergabe von Finanzhilfe aus dem Kohäsionsfonds für Portugal 2002 betreffen, habe ich mit starken Bedenken zur Kenntnis genommen.

Wie aus diesen Mitteilungen hervorgeht, hat die Kommission nur fünf zusätzliche Projektvorschläge für Portugal im Rahmen des Kohäsionsfonds 2002 gebilligt, und zwar Behandlung fester Siedlungsabfälle in Gebiet Vale do Ave, Sanierung in der Gemeinde Braga (zufällig mit einem Rechtschreibfehler im Original), Studien über Sanierungsmaßnahmen im Algarve, integrierte Durchführung des Systems LIPOR und Abschnitt der Fernstraße IP6, der Peniche an die Fernstrecke IC1 anbinden soll; der Gesamtbetrag liegt knapp über 106 Millionen Euro.

Wenn man bedenkt, dass dieser Betrag Haushaltsmittelbindungen für mehrere Jahre entsprechen soll, dann ist er verschwindend gering, gemessen an den Zielen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom März 1999 in Berlin verabschiedet hat.

In Anbetracht der wiederholten Aufforderung der Kommission an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Ausführung der strukturpolitischen Maßnahmen in ihren Wahlkreisen zu beobachten, ersuche ich die Kommission, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welchem Betrag an Mittelbindungen für 2002 entspricht der Gesamtbetrag der fünf zusätzlich gebilligten Projekte, die in diesen Mitteilungen genannt werden?

2. Wie hoch ist der Betrag an Mittelbindungen im Rahmen des Kohäsionsfonds für Portugal 2003, durch den Portugal Ende 2003 den vom Europäischen Rat auf der Tagung in Berlin für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 vorgesehenen Jahresmittelwert erreicht?

3. Angenommen, dass die jährliche Verteilung der Mittelbindungen bei künftig gebilligten Vorhaben ebenso hoch ausfällt wie bei den bisher gebilligten Projekten in welcher Gesamthöhe werden Gemeinschaftsbeiträge zu den Projekten im Jahr 2003 bewilligt werden müssen, damit der in Frage 2 genannte Wert erreicht wird?

(1) ABl. C 123 vom 24.5.2003, S. 4.

(2) ABl. C 123 vom 24.5.2003, S. 13.

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(27. Juni 2003)

Wie der Herr Abgeordnete feststellt, beläuft sich die Finanzhilfe aus dem Kohäsionsfonds zu den fünf 2002 für Portugal gebilligten Projekten auf 106 Mio. EUR, wovon 85 Mio. EUR aus den Haushaltsmitteln für 2002 stammen und der Rest je nach Fortschreiten der Projekte in späteren Haushaltsjahren gebunden werden muss.

Aufgrund des Durchschnittswerts der Richtspanne für die im Haushaltsplan jedes Haushaltsjahrs veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen betragen die für Portugal für 2003 verfügbaren Mittel 647 Mio. EUR, wovon 478 Mio. EUR aus diesem Haushaltsjahr und 169 Mio. EUR aus nicht verwendeten Mitteln des Jahres 2002 stammen.

Die gebundenen oder noch zu bindenden Beträge belaufen sich derzeit auf ca. 200 Mio. EUR. Für die Projekte, die derzeit noch geprüft werden, könnten falls alle 2003 gebilligt werden Mittelbindungen von höchstens ca. 240 Mio. EUR vorgenommen werden. Um den Zielbetrag für 2003 in Anspruch nehmen zu können, müsste Portugal zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheitsmarge Projekte einreichen, für die ein zusätzlicher Betrag von mehr als 200 Mio. EUR gebunden werden kann.

Die Antwort auf die dritte Frage des Herrn Abgeordneten hängt von den für die Gemeinschaftsbeteiligung vorgesehenen Modalitäten der Mittelbindung ab.

Nach den Vorschriften für die finanzielle Abwicklung können Mittelbindungen auf zwei Arten vorgenommen werden:

- in Jahrestranchen bei Projekten mit einer Beteiligung von über 50 Mio. EUR und einem Durchführungszeitraum von über zwei Jahren

- in anderen Fällen durch eine erste Mittelbindung von 80 % bei der Billigung des Projekts und eine zweite der restlichen 20 %, je nach Fortschreiten des Projekts.

Im ersten Fall hängt der für jedes Haushaltsjahr zu verbuchende Beteiligungsbetrag vom Finanzierungsplan für das Projekt ab. Ohne vorherige Kenntnis des Finanzierungsplans ist es daher unmöglich, den Wert der Projekte zu bestimmen, mit dem der für 2003 zur Verfügung stehende Wert erreicht werden kann.

Im zweiten Fall sollte für die zusätzlichen, wahrscheinlich 2003 gebilligten Projekte eine Finanzhilfe von mindestens 260 Mio. EUR gewährt werden können.

Der nach der Billigung der neuen Projekte zu bindende Betrag wäre natürlich höher, wenn die Projekte, die noch geprüft werden, nicht alle gebilligt werden können.