SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1611/03 von Jean-Louis Bernié (EDD) an die Kommission. Inverkehrbringen von Cerealien.
Amtsblatt Nr. 242 E vom 09/10/2003 S. 0233 - 0233
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1611/03 von Jean-Louis Bernié (EDD) an die Kommission (7. Mai 2003) Betrifft: Inverkehrbringen von Cerealien Außer in Frankreich ist das Inverkehrbringen von Getreide in der Europäischen Union frei; die Landwirte können ihre Erzeugnisse frei verkaufen, und daher sind die Erzeugnisse problemlos bis zum Erzeuger zurückverfolgbar, was bei den großen Silos nicht der Fall ist. In Frankreich besteht ein Monopol von Lagerhaltern (OS Organismes Stockeurs), das vom Nationalen Amt für Getreideerzeugung (Office National Interprofessionnel des Céréales/ONIC) genehmigt ist, und über das der gesamte Getreidehandel abläuft. Die anerkannten Getreidesammelstellen erheben eine steuerähnliche Abgabe, die unter anderem dazu dient, das Funktionieren des ONIC zu garantieren, von dem diese Sammelstellen finanziell unterstützt werden. Auf diese Weise werden die Erzeuger und die Verbraucher von Getreide in Frankreich bestraft, und zwar sowohl finanziell als auch im Hinblick auf eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Beispielsweise ist es einem französischen Getreidehersteller verboten, seine Erzeugnisse direkt an einen Tierzüchter weiterzuverkaufen Die vom ONIC erlassenen Regeln scheinen also eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftshandels bzw. der Handelsfreiheit generell darzustellen. Was hält die Kommission von dieser in Frankreich herrschenden Situation? Was schlägt die Kommission vor, um diese Situation zu beseitigen? Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (2. Juni 2003) Die Kommission holt gegenwärtig die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen ein. Sie wird das Ergebnis ihrer Nachforschungen unverzüglich mitteilen.