92003E1445

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1445/03 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an die Kommission. Recht der europäischen Bürger auf Gesundheit — Charta der Rechte der Bürger der Union auf Gesundheit.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0145 - 0146


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1445/03

von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an die Kommission

(24. April 2003)

Betrifft: Recht der europäischen Bürger auf Gesundheit Charta der Rechte der Bürger der Union auf Gesundheit

Das Recht aller europäischen Bürger auf Gesundheit haben die Organe der Union bisher noch nicht anerkannt. Weiterhin bestehen nicht hinnehmbare Unterschiede zwischen den Gesundheitsdiensten der einzelnen Staaten: beispielsweise gibt es im spanischen Staat je 1000 Einwohner durchschnittlich 4,1 Krankenhausbetten, in Deutschland hingegen 9,4, in Frankreich 8,3, in Irland 10,1 und in den Niederlanden 11,3. Das Vereinigte Königreich stagnierte nach der ultraliberalen Politik der Thatcher-Regierung bei durchschnittlich 4,4 Betten. Im spanischen Staat befürwortet die Zentralregierung die private Bewirtschaftung der Einrichtungen und verringert die Quote der qualifizierten Mitarbeiter pro Krankenhausbett. Es besteht sogar eine von den Regierungen bestimmter Staaten geförderte Tendenz im Sinne der Privatisierung des öffentlichen Gesundheitswesens, womit ausgerechnet einem Land wie den Vereinigten Staaten nachgeeifert wird, das unter den entwickelten Ländern dasjenige ist, das die niedrigsten Standards in der Qualität der Gesundheitspflege und der Lebenserwartung aufweist.

Aus diesen Gründen sollte die Europäische Union unter Wahrung der Eigenständigkeit jedes Staates eine Charta der Rechte auf Gesundheit und ein europäisches Gesundheitssystem annehmen. Für die Charta wurde in der ganzen Europäischen Union schon von verschiedenen Bürgerinitiativen, politischen und gewerkschaftlichen Vereinigungen geworben. Die Charta würde auf den Grundsätzen der Universalität der gesundheitlichen Versorgung und der qualitativen Homogenisierung der Leistungen in allen Staaten beruhen, wobei über die öffentliche Finanzierung ein gerechter und kostenloser Zugang aller Bürger zu diesen Leistungen gewährleistet würde.

Ist die Kommission bereit, sich für die Annahme der Charta der Rechte der Bürger der Union auf Gesundheit im dargelegten Sinne einzusetzen? Ist die Kommission ferner bereit, ein europäisches Gesundheitssystem zu fördern?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(11. Juni 2003)

Artikel 152 Absatz 2 EG-Vertrag sieht ausdrücklich vor, dass bei der Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit der Bevölkerung die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird. Angelegenheiten wie etwa die Zahl der Krankenhausbetten je 1000 Einwohner fallen demgemäß in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der Gemeinschaft. Die Kommission verfügt deshalb nicht über die Zuständigkeit zur Einbringung von Vorschlägen für eine Charta der Rechte der Bürger der Union auf Gesundheit und für ein europäisches Gesundheitssystem.

Obwohl wir in näherer Zukunft nicht mit dem Entstehen eines europaweiten Gesundheitssystems rechnen können, wird sich in den nächsten Jahren doch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Gesundheitsfragen entwickeln. Diesen Bereich betreffende Fragen werden derzeit von den Gesundheitsministern und anderen Akteuren im Rahmen des Reflexionsprozesses auf hoher Ebene zur Patientenmobilität und zur Entwicklung der Gesundheitsversorgung in der EU erörtert.