SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1184/03 von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission. Gemeinschaftsförderung.
Amtsblatt Nr. 011 E vom 15/01/2004 S. 0164 - 0165
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1184/03 von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission (1. April 2003) Betrifft: Gemeinschaftsförderung Die Geschäftsleitungen von Unternehmen der Gruppe Fabolin Linhas, Cetins e Têxteis Lar, Lda. (Fabolin, Rustilinho e Nobrylinho) mit Sitz in Vila Verde, Bezirk Braga, Portugal, sind im Begriff, Arbeitnehmer rechtswidrig zu entlassen, einschließlich vier schwangerer Arbeitnehmerinnen. Leider muss festgestellt werden, dass dieses Unternehmen bereits hinlänglich für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern und Kindern bekannt ist. Nun vermuten die Arbeitnehmer, dass das Unternehmen eine Gemeinschaftsförderung für den Bau des neuen Gebäudes und Beschäftigungsbeihilfen konkret zwischen den Jahren 1990 und 1995 erhalten hat. Kann die Kommission mir mitteilen, ob sie Kenntnis von einer möglichen Gemeinschaftsförderung an diese Gruppe hat, und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verteidigen? Gemeinsame Antwortvon Herrn Barnier im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-1184/03 und E-1185/03 (22. Mai 2003) Auf der Grundlage der bei der Kommission vorliegenden Informationen und nach Bestätigung durch die portugiesischen Behörden lässt sich sagen, dass die Firma Fabolin im Jahre 1989 einen EU-Förderbetrag in Höhe von 18 139 000 Escudos als Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten hat. Hingegen ist an die Firma Decobook keinerlei Förderung gewährt worden. Es obliegt dem Mitgliedstaat, die notwendigen rechtlichen Schritte zur Wiedereinziehung des gezahlten Förderbetrags einzuleiten, falls dieser unter Missachtung der zwischen dem Mitgliedstaat und der Firma bei der Bewilligung der Förderung getroffenen Vereinbarungen verwendet wurde. Auch hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte hat der Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass die geltenden nationalen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Richtlinien eingehalten werden.