SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1133/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung von Mitteln aus dem Aktionsprogramm zugunsten der Wanderarbeitnehmer durch die Gemeinde Pesaro.
Amtsblatt Nr. 242 E vom 09/10/2003 S. 0189 - 0190
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1133/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission (1. April 2003) Betrifft: Verwendung von Mitteln aus dem Aktionsprogramm zugunsten der Wanderarbeitnehmer durch die Gemeinde Pesaro Im September 2002 hat der Überwachungsausschuss des italienischen Wirtschaftsministeriums den Finanzbericht über die Verwendung von EU-Mitteln vorgelegt. Daraus ergibt sich, wie bedenklich schleppend und ineffizient die Vergabe von Projekten in manchen Gebietskörperschaften erfolgt. Entsprechende Bedenken über die unzureichende Verwendung von Gemeinschaftsmitteln durch die Gebietskörperschaften hat auch die Europäische Kommission wiederholt geäußert. Einige Gebietskörperschaften, beispielsweise die Gemeinde Pesaro, benötigen die Gemeinschaftsmittel dringend zur Unterstützung der Wanderarbeitnehmer, einschließlich der Zuwanderer aus Drittstaaten, um optimale Bedingungen für ein Zusammenleben und für die Integration mit der einheimischen Bevölkerung sowohl bei der Arbeit als auch in der Gesellschaft schaffen zu können. 1. Kann die Kommission mitteilen, ob die Gemeinde Pesaro Projekte im Rahmen des Aktionsprogramm zugunsten der Wanderarbeitnehmer vorgelegt hat? 2. Hat die Gemeinde Pesaro für diese Projekte Finanzmittel erhalten? 3. Falls ja, wurden diese Mittel verwendt? Gemeinsame Antwortvon Frau Diamantopoulou im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-0828/03, E-0894/03, E-1126/03, E-1127/03,E-1128/03, E-1129/03, E-1130/03, E-1131/03, E-1132/03, E-1133/03,E-1134/03, E-1135/03, E-1136/03, E-1137/03 und E-1138/03 (28. April 2003) Zurzeit existiert kein Aktionsprogramm für Wanderarbeitnehmer auf Gemeinschaftsebene. Die Kommission weist darauf hin, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Integration von Wanderarbeitnehmern aus der Haushaltslinie B3-4110 im Jahr 1998 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-106/96 ausgesetzt worden war. Seither ist auf diesem Gebiet keine Finanzierung bewilligt worden. Ein neues Programm zur Förderung der Integration von Staatsangehörigen aus Drittländern im Rahmen der Haushaltslinie B5-815 wird im Mai 2003 von der Kommission (Generaldirektion Justiz und Inneres) in Gang gesetzt.