92003E1119

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1119/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung durch die Gemeinde Carrara.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0172 - 0173


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1119/03

von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission

(1. April 2003)

Betrifft: Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung durch die Gemeinde Carrara

Im September 2002 hat der Überwachungsausschuss des italienischen Wirtschaftsministeriums den Finanzbericht über die Verwendung der von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln vorgelegt.

Daraus ergibt sich, wie bedenklich schleppend und ineffizient die Zuweisung der Mittel an Projekte durch manche Gebietskörperschaften erfolgt.

Entsprechende Bedenken über die unzureichende Verwendung von Gemeinschaftsmitteln durch die Gebietskörperschaften hat auch die Europäische Kommission wiederholt geäußert.

Einige Gebietskörperschaften, beispielsweise die Gemeinde Carrara, benötigen die Gemeinschaftsmittel dringend für die Umstrukturierung der Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung und den Abbau der Unausgewogenheiten in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Kann die Kommission mitteilen, ob

1. die Gemeinde Carrara Projekte im Rahmen des EFRE vorgelegt hat;

2. die Gemeinde Carrara für diese Projekte Finanzmittel erhalten hat;

3. diese Mittel ausgegeben wurden?

Gemeinsame Antwortvon Herrn Barnier im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-1119/03, E-1120/03,E-1121/03, E-1122/03, E-1123/03 und E-1124/03

(16. April 2003)

Die Gemeinden Massa, Carrara, Livorno, Pisa, Pistoia und Florenz kommen alle im Rahmen des EPPD (einheitliches Programmplanungsdokument) 2000-2006 für die Toskana teilweise für Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) infrage.

Das EPPD für die Toskana wurde durch Entscheidung der Kommission(1) genehmigt und sieht Zuschüsse des EFRE in Höhe von 322,5 Mio. EUR bei öffentlichen Ausgaben von insgesamt 804,9 Mio. EUR vor.

Da es sich beim EPPD für die Toskana um ein Programm mit dezentralisierter Verwaltung handelt, ist die Region Toskana die zuständige Verwaltungsbehörde. Diese hat in der Ergänzung zum Programmplanungsdokument die Auswahlkriterien für die Vorhaben festgelegt und ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge. Deshalb wird die Frau Abgeordnete bezüglich der genauen Auskünfte über die zugunsten der Gemeinden Massa, Carrara, Livorno, Pisa, Pistoia und Florenz vorgelegten und finanzierten Vorhaben an diese Behörde verwiesen.

(1) C(2001) 2725 vom 27.9.2001.