SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0834/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gemeinde Frosinone.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0096 - 0096
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0834/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission (18. März 2003) Betrifft: Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gemeinde Frosinone Im September 2002 hat der Überwachungsausschuss des italienischen Wirtschaftsministeriums den Finanzbericht über die Verwendung der von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln vorgelegt. Aus diesem geht auf besorgniserregende Weise die Langwierigkeit und die Ineffizienz, mit der manche Gebietskörperschaften geplante Vorhaben genehmigen, hervor. Die Europäische Kommission hat die unzureichende Verwendung von Gemeinschaftsmitteln durch die Gebietskörperschaften ebenfalls wiederholt hervorgehoben. Einige Gebietskörperschaften, beispielsweise die Gemeinde Frosinone, benötigen die Gemeinschaftsmittel dringend, um sie für die Umstellung der im industriellen Niedergang befindlichen Gebiete und für den Abbau des sozioökonomischen Ungleichgewichts zu verwenden. Kann die Kommission mitteilen, 1. ob die Gemeinde Frosinone Projekte im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorgelegt hat? 2. ob die Gemeinde Frosinone für diese Projekte Finanzmittel erhalten hat? 3. ob diese Mittel ausgegeben wurden? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (16. April 2003) Die Gemeinde Frosinone kommt teilweise für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EPPD (einheitlichen Programmplanungsdokuments) Latium 2000-2006 in Betracht. Das EPPD Latium wurde mit Entscheidung der Kommission(1) genehmigt und sieht EFRE-Finanzierungen in Höhe von 371,5 Mio. EUR für öffentliche Ausgaben von insgesamt 845,5 Mio. EUR vor. Da es sich bei dem EPPD Latium um ein dezentral verwaltetes Programm handelt, ist die für die Durchführung der Interventionen zuständige Behörde die Region Latium, die in der Ergänzung zur Programmplanung die Kriterien für die Auswahl der Projekte festgelegt hat und für die Prüfung der Anträge verantwortlich ist. Die Frau Abgeordnete sollte sich daher an die genannte Behörde wenden, um genauere Auskünfte zu den eingereichten und finanzierten Projekten zugunsten der Gemeinde Frosinone zu erhalten. (1) KOM(2001) 2118 endg.