SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0568/03 von Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE), Bert Doorn (PPE-DE)und Alexander de Roo (Verts/ALE) an die Kommission. Staatliche Beihilfe für den Flugplatz Laarbruch.
Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0110 - 0111
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0568/03 von Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE), Bert Doorn (PPE-DE)und Alexander de Roo (Verts/ALE) an die Kommission (27. Februar 2003) Betrifft: Staatliche Beihilfe für den Flugplatz Laarbruch Derzeit wird der ehemalige (deutsche) Militärflugplatz Laarbruch zu einem Zivilflughafen ausgebaut. Ein Privatbetrieb, die Flughafen Niederrhein GmbH, hat den Komplex mit einer Größe von 615 Hektar von der deutschen Vermögensverwaltung für 11,5 Mio. EUR angekauft. Gleichzeitig hat die Flughafen Niederrhein GmbH den Komplex für denselben Betrag wieder weiterverkauft an die Van de Lande-Gruppe. Seitdem heißt der Flugplatz Airport Niederrhein. Von den 11,5 Mio. EUR Euro wurden bereits 3,83 Mio. EUR bezahlt und sollen Ende 2003 nochmals 3,83 Mio. EUR bezahlt werden. Die restlichen 3.83 Mio. EUR müssen erst dann bezahlt werden, wenn der Flugplatz Ende 2007 350 Arbeitsplätze geschaffen hat. Für den Verkauf des Grundstücks hat es keine öffentliche Ausschreibung gegeben, während Kiesgrubenbesitzer bereit gewesen sind, den dreifachen Betrag zu bezahlen. Es wird erwartet, dass das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2003 und 2004 jährlich einen Betrag von 3,83 Mio. EUR wird zuzahlen müssen, unter anderem für Kosten von weiteren Erschließungsarbeiten auf dem Zivilflughafen. Dieser Sachverhalt gibt zu folgenden Fragen Anlass: 1. Kann die Kommission Angaben darüber machen, ob dieses Projekt angemeldet ist und ob eine Untersuchung im Rahmen der Europäischen Rechtsvorschrift für staatliche Beihilfen stattgefunden hat? 2. Falls die oben genannte Untersuchung durchgeführt wurde, kann die Kommission Angaben darüber machen, zu welchen Schlussfolgerungen die Untersuchung gelangt ist? 3. Falls die oben genannte Untersuchung nicht durchgeführt wurde, kann die Kommission Angaben darüber machen, ob sie beabsichtigt, diese Untersuchung noch kurzfristig durchzuführen? 4. Kann die Kommission Angaben darüber machen, welche Maßnahmen sie treffen wird, falls sich aus der Untersuchung ergibt oder ergeben hat, dass es sich um staatliche Beihilfen handelt, die nicht in den Rahmen der Europäischen Rechtsvorschrift fallen? Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (8. April 2003) 1. und 2. Die Kommission kann der Frau Abgeordneten und den Herren Abgeordneten hiermit mitteilen, dass die Kommission nicht über die Entwicklung des Flugplatzes Laarbruch informiert wurde und dass die Kommission in diesem Zusammenhang keine Untersuchung durchgeführt hat. 3. und 4. Gemäß der Mitteilung der Gemeinschaft betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand(1) stellt sich die Frage staatlicher Beihilfe nicht, wenn die öffentlichen Immobilien zum Marktwert veräußert wurden. Die von der Frau Abgeordneten und von den Herren Abgeordneten vorgelegten Informationen deuten zwar nicht a priori darauf hin, dass der Flugplatz unter Marktwert oder zu nicht marktüblichen Bedingungen verkauft wurde; trotzdem kann dies angesichts des unterlassenen Ausschreibungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden. Daher wird die Kommission Informationen vom zuständigen Mitgliedstaat anfordern, um beurteilen zu können, ob der Verkauf des Flugplatzes zu marktüblichen Bedingungen erfolgt ist. Wenn sich aufgrund dieser Anfrage herausstellen würde, dass Elemente staatlicher Beihilfe vorliegen könnten, wird die Kommission die in Artikel 88 des EG-Vertrags sowie in der Verordnung (EG) Nr.659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 (neuer Artikel 8) des EG-Vertrages(2) vorgesehenen Verfahren einleiten. (1) ABl. C 209 vom 10.7.1997. (2) ABl. L 83 vom 27.3.1999.