92003E0457

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0457/03 von Bartho Pronk (PPE-DE) an die Kommission. Bewertung der Richtlinie 96/71/EG.

Amtsblatt Nr. 161 E vom 10/07/2003 S. 0219 - 0220


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0457/03

von Bartho Pronk (PPE-DE) an die Kommission

(13. Februar 2003)

Betrifft: Bewertung der Richtlinie 96/71/EG

Derzeit bewertet die Europäische Kommission die Richtlinie 96/71/EG(1).

1. Welche Probleme werden in die Bewertung einbezogen?

2. Wird auch untersucht, ob die Vorschriften im derzeitigen Text in der Praxis durchführbar sind? Wenn nein, warum nicht?

(1) ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(11. März 2003)

Nach Artikel 8 der Richtlinie 96/71/EG des Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen überprüft die Kommission die Anwendung der Richtlinie, um dem Rat erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.

Im Vorfeld dieser Überprüfung hat die Kommission eine Studie über die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Der Bericht der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie, der im Januar 2003 herausgegeben wurde, beruht auf dem Synthesebericht über sämtliche Länderstudien und wir demnächst auf Englisch, Französisch und Deutsch für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Der Bericht fasst die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten zusammen. Angestrebt wird ein Überblick über die Rechtslage in den Mitgliedstaaten ohne Überprüfung der Vereinbarkeit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen mit der Richtlinie und dem EG-Vertrag. Abgeschlossen wird die Überprüfung der Anwendung der Richtlinie durch eine für 2003 zu erwartende Mitteilung der Kommission über die Durchführung der Richtlinie.

Die Kommission möchte noch darauf hinweisen, dass eine Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten regelmäßig zusammentrifft und Sachfragen und mögliche oder praktische Probleme im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern diskutiert. Außerdem hat die Kommission einen Fragebogen über Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie erarbeitet. Die Diskussionen in der Sachverständigengruppe und die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen bestätigen weitgehend die Ergebnisse der Studie.

Als Fazit sei daher festgehalten, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie offenbar mit keinen spezifischen Rechtsproblemen konfrontiert worden sind.