92003E0413

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0413/03 von Eija-Riitta Korhola (PPE-DE) an die Kommission. Ausreichende Zahl von Geräten zur Bekämpfung von Ölkatastrophen in den Meeresgebieten der Europäischen Union.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0100 - 0100


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0413/03

von Eija-Riitta Korhola (PPE-DE) an die Kommission

(17. Februar 2003)

Betrifft: Ausreichende Zahl von Geräten zur Bekämpfung von Ölkatastrophen in den Meeresgebieten der Europäischen Union

Nach einer Befragung der zuständigen Behörden aller Anrainerstaaten der Ostsee (sowohl der derzeitigen als auch künftigen EU-Mitgliedstaaten und Russlands) kann festgestellt werden, dass es in allen Anrainerstaaten zwar Geräte zur Bekämpfung von Ölkatastrophen gibt, es jedoch praktisch unmöglich ist festzustellen, wie hoch unter Berücksichtigung der herrschenden Wind-, Eis- und anderen Bedingungen die tatsächliche Kapazität an Geräten zur Bekämpfung von Ölkatastrophen im Gebiet der Ostsee ist. Beispielsweise kann versucht werden, bei einer normalen Havarie ölhaltiges Eis mechanisch mit Baggern zu entsorgen, jedoch ist auch dafür die Kapazität unzureichend, wenn es sich um ein zerstörtes Tankschiff handelt. Ausgehend von der Befragung erscheint das Gesamtbild so zu sein, dass auch unter relativ guten Bedingungen die Entsorgung des Öls erst dann geschehen würde, wenn es an das Ufer gespült wird, da auch unter günstigen Bedingungen tatsächlich nicht ausreichend Geräte zur Verfügung stehen.

Es ist zu erwarten, dass die Situation in anderen Meeresgebieten der Europäischen Union ähnlich ist.

Hat die Kommission eine auf der Grundlage gemeinsamer Bewertungsverfahren durchzuführende Inventarisierung der Kapazität an effektiven Gerätschaften zur Bekämpfung von Ölkatastrophen in Meeresgebieten der Europäischen Union und gegebenenfalls die Festlegung oder Empfehlung einer Mindestkapazität für die verschiedenen Seegebiete unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen und des jeweiligen Verkehrsaufkommens geprüft?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(3. April 2003)

Im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der unfallbedingten oder der vorsätzlichen Meeresverschmutzung (Entscheidung Nr. 2850/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2000(1)) wurde ein Gemeinschaftliches Informationssystem eingerichtet, das durch die Weitergabe von Daten eine bessere Vorbereitung und bessere Reaktionen auf Meeresverschmutzungen ermöglichen sollte. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission das Format der nationalen Internetseiten des Gemeinschaftlichen Informationssystems festgelegt. Das Gemeinschaftliche Informationssystem ist für die zuständigen nationalen Behörden sowie für die Öffentlichkeit unter der Internetadresse http://europa.eu.int/marpol-cis zugänglich.

Bei Unfällen können die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer den gemeinschaftlichen Mechanismus aktivieren, um die verstärkte Zusammenarbeit bei Maßnahmen des Zivilschutzes zu erleichtern. Auf diese Weise haben alle betroffenen Länder über das Europäische Beobachtungs- und Informationszentrum sofortigen Zugriff auf alle in Europa verfügbaren spezialisierten Ausrüstungen.

Hinsichtlich der Vorbereitung auf Meeresverschmutzungen und der Reaktionen auf Meeresverschmutzungen in den verschiedenen Meeren vor den Küsten Europas hält sich die Kommission eng an die Ergebnisse der zuständigen Arbeitsgruppen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ostsee beteiligt sich die Kommission an Arbeitsgruppen der Helsinki-Kommission (Helcom), die gemäß dem Helsinki-Übereinkommen eingesetzt werden.

(1) ABl. L 332 vom 28.12.2000.