92003E0342

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0342/03 von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an die Kommission. Vergabeverfahren im Rahmen von durch das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) finanzierten öffentlichen Ausschreibungen.

Amtsblatt Nr. 242 E vom 09/10/2003 S. 0119 - 0120


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0342/03

von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an die Kommission

(5. Februar 2003)

Betrifft: Vergabeverfahren im Rahmen von durch das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) finanzierten öffentlichen Ausschreibungen

Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit den öffentlichen Ausschreibungen für durch das ISPA und die EBWE kofinanzierte Vorhaben bei der Bewertung für die letztendliche Erteilung des Zuschlags das von der EBWE aufgestellte Verfahren angewandt wird, obwohl diese nur einen Minderheitsanteil an dem Vorhaben finanziert?

Wie kann die Kommission bei diesen Vergaben von Vorhaben in den Kandidatenländern (insbesondere in Polen und Rumänien, wo solche Situationen vorgekommen sind) eine angemessene Überwachung gewährleisten, wo die Verfahren der EBWE als weniger restriktiv und transparent gelten als diejenigen, die in anderen durch das ISPA finanzierten Vorhaben im Rahmen des ISPA angewandt wurden?

Warum wendet die Kommission nicht ihre Auswahl- und Bewertungsverfahren an, die doch überdies der Kontrolle der anderen Gemeinschaftsorgane unterliegen, und verfährt stattdessen lieber nach den Verfahren von Drittstellen?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(4. März 2003)

Die ISPA-Verordnung(1) gestattet die Anwendung von Verfahren des öffentlichen Auftragswesens, die üblicherweise bei Fördermaßnahmen der Gemeinschaft angewandt werden.

Die Finanzierung durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) macht häufig einen Großteil der Finanzmittel aus, die für Umweltvorhaben in den betreffenden Ländern (einschließlich Rumänien und Polen) bereitgestellt werden. Die Anwendung der Vorschriften der EBWE für das Auftragswesen ist nur für die Teile zulässig, die mit einem Darlehen dieser Bank finanziert werden. Für die im Rahmen von ISPA finanzierten Teile gelten andere Regeln.

Die von der EBWE angewandten Maßnahmen und Verfahren für das Auftragwesen entsprechen internationalen Standards und stützen sich auf ähnliche Grundsätze wie die Gemeinschaftsvorschriften, also Nichtdiskriminierung, Fairness und Transparenz. Sie entsprechen außerdem dem Übereinkommen über öffentliches Beschaffungswesen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).

Aus technischen Gründen ist die EBWE nicht in der Lage, die Regeln der Gemeinschaft für das öffentliche Auftragswesen auf externe Hilfen anzuwenden, aber diese sind ohnehin für die Ausschreibung von Großaufträgen noch kaum erprobt.

Die EBWE ist eine wichtige Quelle für Kofinanzierungsmittel, ohne die zahlreiche Großprojekte in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern insbesondere im Umweltbereich nicht hätten durchgeführt werden können. Dies erklärt auch, weshalb die ISPA-Verordnung im Hinblick auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anwendung der EBWE-Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen (bzw. der Regeln der anderen Finanzierungsquellen, die die ISPA-Maßnahmen kofinanzieren) geändert wurde.

(1) Verordnung (EG) Nr. 2382/2001 des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt, ABl. L 323 vom 7.12.2001.