92003E0298

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0298/03 von Wilhelm Piecyk (PSE) und Helle Thorning-Schmidt (PSE) an die Kommission. Staatliche Beihilfen und EU-Beschäftigung im Seeverkehr.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0088 - 0089


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0298/03

von Wilhelm Piecyk (PSE) und Helle Thorning-Schmidt (PSE) an die Kommission

(7. Februar 2003)

Betrifft: Staatliche Beihilfen und EU-Beschäftigung im Seeverkehr

Eines der Hauptziele der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr(1) ist die Unterstützung und Sicherung der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Gemeinschaft. Dieses Ziel wurde angesichts des Umstands formuliert, dass über mehrere Jahre hinweg die Beschäftigung von Seeleuten der Gemeinschaft zurückgegangen ist, während die Zahl der Seeleute aus Niedriglohn-Drittländern stark angestiegen ist.

Vor der Verabschiedung der Leitlinien hatten die europäischen Institutionen wiederholt hervorgehoben z.B. in der Mitteilung der Kommission Auf dem Wege zu einer neuen Seeverkehrsstrategie(2) und in der Entschließung des Rates vom 24. März 1997 über eine Strategie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt der Gemeinschaft(3) , dass die Beschäftigung von Staatsangehörigen der Gemeinschaft gefördert werden muss.

Als Reaktion darauf wurde den Mitgliedstaaten in den Leitlinien somit die Möglichkeit geboten, Seefahrern der Gemeinschaft Steuerfreiheit zu gewähren, um die Wettbewerbsspanne zwischen Seefahrern der Gemeinschaft und billigeren Arbeitskräften aus Drittländern zu verringern.

Im April 2001 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Ausbildung und Einstellung von Seeleuten(4). Sie nennt darin die billigeren Arbeitskräfte aus Drittländern als einen der Gründe für die ständig zurückgehende Beschäftigung von Seefahrern der Gemeinschaft und hält fest, dass die Dienststellen der Kommission [] auch weiterhin die Ergebnisse der Anwendung der Leitlinien beobachten und diese Ergebnisse bei der Abfassung der nächsten Leitlinien berücksichtigen [werden], insbesondere im Hinblick auf beschäftigungsfördernde Maßnahmen. (s. Seite 12 der Mitteilung)

Schließt sich die Kommission auf der Grundlage dieser Ausführungen der Auffassung an, dass staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Beschäftigung von billigen Arbeitskräften aus Drittländern im Widerspruch zu dem Ziel stehen, die Beschäftigung von Seefahrern der Gemeinschaft zu unterstützen? Auf welche Weise beabsichtigt die Kommission, die Beschäftigung von Staatsangehörigen der Gemeinschaft im Seeverkehr im Hinblick auf die gegenwärtige Überarbeitung der Leitlinien zu fördern?

(1) ABl. C 205 vom 5.7.1997, S. 5.

(2) KOM(96) 81.

(3) ABl. C 109 vom 8.4.1997, S. 1.

(4) KOM(2001) 188.

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(2. Mai 2003)

Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr von 1997 gestatten es den Mitgliedstaaten, die Seeschifffahrtsunternehmen zu unterstützen, indem sie es ihnen ermöglichen, beispielsweise durch Ermäßigungen oder Befreiungen von Sozialabgaben oder Steuern für die Seeleute ihre Betriebskosten zu senken und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Außerdem sollen die Beihilfen im Seeverkehr zur Förderung der Fachkompetenz und der Beschäftigung in der Gemeinschaft, sowohl an Land als auch auf See beitragen.

Die Kommission arbeitet zur Zeit an einer Mitteilung über die Überarbeitung der Leitlinien von 1997, die an den ursprünglichen Zielsetzungen festhält und gleichzeitig die Mittel zu ihrer Umsetzung verbessert.