SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0174/03 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an den Rat. Krise in Venezuela.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0158 - 0159
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0174/03 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an den Rat (30. Januar 2003) Betrifft: Krise in Venezuela Venezuela liegt im Norden des südamerikanischen Kontinents und ist Mitglied der Andenpakt-Gruppe. Das Land ist reich an Bodenschätzen, hauptsächlich Erdöl, und kann bereits seit Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts auf eine demokratische Tradition zurückblicken. Es hat in seiner Geschichte viel Großzügigkeit bewiesen viele Bürger aufgenommen, die auf der Suche nach einer besseren Welt dazu beigetragen haben, Venezuelas Wohlstand zu mehren. Zwei völlig unerwartete innenpolitische Ereignisse im Jahr 2002 haben jedoch die Regierbarkeit dieses Landes auf institutioneller, politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ebene in Frage gestellt. Erstens der Mini-Staatsstreich vom 11. April gegen Präsident Hugo Chávez, der 1998 in Übereinstimmung mit der venezolanischen Verfassung gewählt worden ist. Zweitens ein Generalstreik, der Anfang Dezember begann und die venezolanische Zivilgesellschaft gespalten hat. In den ersten Wochen des Jahres 2003 stellt sich für Beobachter von außen die Situation unverändert dar, wobei sich die Krise verschärft. Das Ende der institutionellen Stabilität und des sozialen Friedens in Venezuela steht zu befürchten. Angesichts dieses Szenarios einer soziopolitischen Auseinandersetzung wenden sich die betroffenen Parteien an die internationale Gemeinschaft und bitten um Unterstützung für eine demokratische Verhandlungslösung. Die Europäische Union kann in dieser Angelegenheit nicht abseits stehen, da sie sich nicht nur aus Gründen der demokratischen Solidarität mit der ernsten Lage in Venezuela befassen muss, sondern auch deshalb, weil in diesem Land Hunderttausende von Bürgern aus EU-Staaten leben. In Anbetracht dieser krisenhaften Ausnahmesituation in Venezuela möge der Rat unter Wahrung der Souveränität und Unabhängigkeit dieses Landes und in Einklang mit Artikel 21 des EU-Vertrags folgende Frage beantworten: Welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen, wenn darum geht, zu einer demokratischen Lösung der Krise in Venezuela beizutragen, um die schwer wiegenden Gefahren einer institutionellen Instabilität und des sozialen Friedens in diesem Land abzuwehren? Antwort (8. Mai 2003) 1. Wie bereits in der Antwort auf die mündlichen Anfragen H-0880/02 und H-0016/03 ausgeführt, hat die EU die Situation in Venezuela laufend beobachtet und ihre diesbezügliche Haltung klar zum Ausdruck gebracht, sowohl in der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Partnern und den verantwortlichen Stellen, die an der Suche nach einer auf dem Verhandlungswege zu erreichenden friedlichen und verfassungsgemäßen Lösung der politischen Krise in diesem Land beteiligt sind (siehe die Erklärungen des jeweiligen Vorsitzes vom 12. April und vom 10. Oktober, der Missionsleiter vom 8. Dezember und des Hohen Vertreters vom 19. Dezember). 2. Noch in jüngster Zeit, am 23. Dezember, hat der Vorsitz die Haltung der EU abermals zum Ausdruck gebracht: Die Europäische Union verfolgt die innenpolitische Situation in Venezuela weiterhin sehr aufmerksam und mit wachsender Besorgnis. Die Europäische Union begrüßt die vom Ständigen Rat der OAS verabschiedete Resolution Nr. 833, in der dieser seine Unterstützung für die demokratischen Institutionen Venezuelas und die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der OAS zum Ausdruck bringt. In diesem Zusammenhang unterstützt die Europäische Union nachdrücklich die Bemühungen des Generalsekretärs der OAS zur Schaffung der Voraussetzungen für den Dialog und die nationale Aussöhnung. Die Europäische Union ruft die Institutionen und die Bevölkerung Venezuelas auf, sich darum zu bemühen, die Krise auf friedlichem Wege und im Einklang mit der Verfassung beizulegen, damit sich die Lage im Land wieder stabilisieren kann und so der wirtschaftliche Fortschritt und die soziale Entwicklung unter voller Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze gefördert werden. 3. Der Ständige Rat der OAS hat in seiner Resolution vom 17. Dezember alle Parteien aufgerufen, die freie Ausübung grundlegender demokratischer Rechte im Hinblick auf eine verfassungsgemäße, demokratische, friedliche und den Wählerwillen berücksichtigende Lösung zu wahren. Die EU hat am 21. Januar erklärt, dass sie die Gründung der Gruppe der Freunde von Venezuela (Brasilien, Chile, Mexiko, Portugal, Spanien und die USA), die am 15. Januar durch den Generalsekretär der OAS angekündigt wurde, begrüßt. Die EU unterstützt die Gruppe der Freunde uneingeschränkt in ihrem Bemühen, für die Krise in Venezuela auf eine tragfähige Lösung entsprechend den Zielen der OAS-Resolution Nr. 833 hinzuwirken, insbesondere auf eine friedliche, demokratische, verfassungsgemäße und den Wählerwillen berücksichtigende Lösung. Die EU ist der Auffassung, dass dem Generalsekretär der OAS mit der Gruppe der Freunde ein wertvolles zusätzliches Instrument zur Verfügung steht, das ihn in seinem Streben unterstützt, Bedingungen zu schaffen, die einen wirklichen Dialog und Versöhnung ermöglichen. 4. Die EU wird die Entwicklung der Lage in Venezuela weiterhin aufmerksam verfolgen.