92003E0139

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0139/03 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Internationales Fischereiabkommen EU-Gabun und Entwicklungszusammenarbeit.

Amtsblatt Nr. 161 E vom 10/07/2003 S. 0182 - 0182


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0139/03

von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

(28. Januar 2003)

Betrifft: Internationales Fischereiabkommen EU-Gabun und Entwicklungszusammenarbeit

Kann die Kommission in Bezug auf das derzeit gültige internationale Fischereiabkommen zwischen der EU und Gabun mitteilen:

1. wie viel Geld die EU für die Entwicklung des Fischereisektors in Gabun bereitstellt,

2. wie hoch der finanzielle Ausgleich ist, den die EU für den Erwerb von Fangrechten für die Gemeinschaftsflotte zahlt

3. und wie hoch der Betrag ist, den die Reeder aus der Gemeinschaft für Lizenzgebühren und Fangrechte zahlen müssen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(7. März 2003)

1. In Artikel 2 des geltenden Protokolls zum Fischereiabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Gabunischen Republik(1) ist die finanzielle Gegenleistung auf 1 262 500 EUR pro Jahr festgelegt. Das Protokoll sieht vor, dass davon 883 750 EUR pro Jahr für Maßnahmen gemäß Artikel 3 des Protokolls zur Förderung des gabunischen Fischereisektors zu verwenden sind.

2. Bei dem Betrag von 1 262 500 EUR pro Jahr handelt es sich um die finanzielle Gegenleistung für die der Gemeinschaftsflotte eingeräumten Fischereimöglichkeiten.

3. Die von den Reedern zu zahlenden Beträge sind im Anhang des Protokolls festgelegt.

Die Lizenzgebühren für Trawler betragen 168 EUR/BRT je Fischereifahrzeug. Es wird ein Zuschlag von 3 % bei Halbjahreslizenzen und von 5 % bei Vierteljahreslizenzen erhoben.

Die Lizenzgebühren sind auf 25 EUR je in der Fischereizone der Gabunischen Republik gefangener Tonne Thunfisch festgesetzt. Die Lizenzen werden nach Zahlung eines Pauschalbetrags von 2 600 EUR für Thunfischwadenfänger bzw. von 1 100 EUR für Oberflächen-Langleinenfischer erteilt.

(1) ABl. L 89 vom 5.4.2002.