SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0001/03 von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission. Beihilfen für die Opfer der durch das Sinken des Öltankers Prestige hervorgerufenen Ölpest.
Amtsblatt Nr. 161 E vom 10/07/2003 S. 0166 - 0167
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0001/03 von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission (9. Januar 2003) Betrifft: Beihilfen für die Opfer der durch das Sinken des Öltankers Prestige hervorgerufenen Ölpest Das Sinken des Öltankers Prestige im November 2002 und die dadurch hervorgerufene Ölpest sind zweifelsohne die größte ökologische Katastrophe in der modernen Geschichte Spaniens, und Tausende Menschen wurden dadurch geschädigt. Sogar der Europäische Rat von Kopenhagen (siehe Schlussfolgerungen 32, 33 und 34) hat seinem Bedauern und seiner großen Besorgnis angesichts des schweren Unfalls des Öltankers PRESTIGE vor der Nordwestküste Spaniens ausgedrückt und die Auffassung vertreten, dass die Folgeschäden für die Meeresumwelt und das sozio-ökonomische Umfeld und die Bedrohung für die Lebensgrundlage von Tausenden von Menschen nicht toleriert werden können. Welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten und der betroffenen Gebiete hat die Kommission bis zum 31. Dezember 2002 angenommen? Welches sind die Annahmedaten und die jeweiligen Beträge? Wann wurden sie gegebenenfalls von Spanien beantragt? Sind in einer dieser Maßnahmen zusätzliche Mittel vorgesehen, die über die Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt hinausgehen, die Spanien in jedem Fall gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erhalten hätte, auch wenn sich die Katastrophe nicht ereignet hätte? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (6. Februar 2003) Die Kommission schließt sich der obigen Darstellung an und möchte ihre Solidarität mit den Tausenden von der Havarie der Prestige betroffenen Menschen zum Ausdruck bringen. Die spanischen Behörden können bei der Bewältigung der Folgen dieses Unfalls mehrfach auf die Unterstützung der Gemeinschaft zurückgreifen. Erstens kann die spanische Regierung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften bestimmte Mittel des EFRE und des Kohäsionsfonds, die Spanien für den Zeitraum 2000-2006 bewilligt worden sind, zur Bekämpfung der Ölkatastrophe und ihrer Folgen einsetzen. Soweit die spanischen Behörden bisher mitgeteilt haben, werden sie die Maßnahme 3.5 (Actuaciones medioambientales en costas) des Operationellen Programms Galicia 2000-2006, für die EFRE-Mittel in Höhe von 64 516 472 EUR zur Verfügung stehen, für Reinigungsarbeiten nutzen. Zweitens hat die Kommission dem Rat bestimmte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens für Strukturinterventionen im Fischereisektor vorgeschlagen, damit zur Unterstützung der Fischereiflotte und der Aquakultur in diesem Gebiet Zuschüsse gewährt werden können. Der Rat hat auf diesen Vorschlag hin am 20. Dezember 2002 die Verordnung (EG) Nr. 2372/2002 zum Erlass spezifischer Maßnahmen zur Entschädigung der von der Ölpest durch die Prestige betroffenen spanischen Fischereien, Muschelzucht- und Aquakulturanlagen(1) verabschiedet. Insgesamt werden für die folgenden spezifischen Maßnahmen Gemeinschaftsmittel in Höhe von 30 Mio. EUR bereitgestellt: a) Entschädigung von Personen und Betriebsinhabern für die vorübergehende Einstellung ihrer Tätigkeiten; b) Förderung des Ersatzes von Fanggeräten und von anderem Hilfsgerät, die Reparatur der beschädigten Boote und des Ersatzes der beschädigten Teile dieser Boote; c) Förderung der Reinigung, der Reparatur und des Wiederaufbaus von Muschelzucht- und Aquakulturanlagen; d) Entschädigung für den Ersatz von Muschelbeständen. Drittens prüft die Kommission auch andere Formen der Finanzierung, namentlich aus dem Solidaritätsfonds der EU, wobei der Tatsache Rechnung getragen wird, dass dieser Fonds in erster Linie für eine Soforthilfe bei Naturkatastrophen und nicht nur bei Umweltkatastrophen eingerichtet wurde und der Gesetzgeber äußerst strenge Förderkriterien vorgesehen hat. Der Antrag der spanischen Regierung vom 14. Januar 2003 wird derzeit von der Kommission anhand der Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union geprüft. Eine mögliche Hilfe aus dem Solidaritätsfonds könnte vor allem für die Reinigung der Strände bereitgestellt werden. Die entsprechenden Finanzmittel würden zusätzlich zu den bereits beschlossenen Interventionen gewährt. (1) ABl. L 358 vom 31.12.2002.