3.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 84/708


(2004/C 84 E/0795)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3867/02

von Margrietus van den Berg (PSE) an die Kommission

(10. Januar 2003)

Betrifft:   Bergung der Fähre „Le Joola“

1.

Hat Präsident Wade vom Senegal die Kommission bereits um finanzielle, technische und organisatorische Hilfe bei der Bergung der Fähre „Le Joola“ ersucht?

2.

Hält es die Kommission für moralisch vertretbar, dass die Fähre noch immer auf einer Sandbank liegt, obwohl es Möglichkeiten und Mittel gibt, die mindestens 1 500 Leichen zu bergen, und alle Angehörigen darauf drängen?

3.

Kann die Kommission mitteilen, ob es im Senegal wie in den europäischen Mitgliedstaaten ein Gesetz über die Leichenbestattung gibt, das Präsident Wade verpflichtet, die Leichen bergen zu lassen, wenn die Angehörigen dies verlangen?

4.

Ist die Kommission bereit, gegenüber Präsident Wade in Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern, aus denen einige der Opfer stammen (Frankreich, Belgien, Spanien und die Niederlande), Schritte zu unternehmen? Berücksichtigt die Kommission dabei, dass kein Land allein die Folgen einer solchen Katastrophe bewältigen kann?

5.

Ist die Kommission bereit, alles zu unternehmen, um eine politische Lösung mit Präsident Wade zu suchen und so für die Angehörigen durch eine Bergung der Opfer die begangenen Fehler ein wenig gutzumachen?

6.

Ist es möglich, die EU-Delegation direkt Schritte unternehmen zu lassen? Ist die Kommission bereit, dabei nicht streng formell zu handeln, da es hier nicht um „lebensbedrohliche Umstände“ sondern darum geht, die Frage vor allem unter dem Aspekt der Menschlichkeit anzugehen?

7.

Ist die Kommission bereit, sich voll für die Belange der Angehörigen gegenüber der senegalesischen Regierung einzusetzen, die schon seit zweieinhalb Monaten erklärt, die Bergung prioritär zu behandeln, gleichwohl aber nichts unternimmt, während konkrete Perspektiven erforderlich sind?

8.

Kann die Kommission mitteilen, was die EU auf dem Gipfel Afrika-EU vom 27. November bis 30. November 2002 auf Bitten der europäischen Angehörigen unter anderem mit den senegalesischen Behörden und der Afrikanischen Union im Hinblick auf eine mögliche Bergung der „Le Joola“ besprochen hat?

Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission

(27. Februar 2003)

1.

Der Präsident Senegals hat bei der Kommission keinerlei Ersuchen im Zusammenhang mit der Bergung der Fähre „Le Joola“ gestellt.

2.

Die Kommission hat den Familien der Opfer bereits ihr volles Beileid ausgedrückt. Die technischen Bergungsmöglichkeiten sind nur schwer zu beurteilen.

3.

Die Kommission kann bestätigen, dass es im senegalesischen Familienrecht Vorschriften über die Leichenbestattung und über die Todeserklärung vermisster Personen gibt. Die Kommission kann nicht beurteilen, welche rechtlichen Pflichten der senegalesischen Regierung im vorliegenden Fall daraus erwachsen.

4.

Die Kommission ist nicht in der Lage, eine Initiative, wie der Herr Abgeordnete sie fordert, zu ergreifen. Es obliegt den betroffenen Mitgliedstaaten, bei der senegalesischen Regierung politische Initiativen in dem von dem Herrn Abgeordneten gewünschten Sinne zu ergreifen.

5.

Die Kommission ist im Rahmen ihrer Mittel und rechtlichen Pflichten bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Kontakten mit der senegalesischen Regierung zu unterstützen.

6.

Die Delegation der Kommission ist nicht untätig geblieben und hat direkt nach dem Unglück über ihr Büro in Banjul Hilfe geleistet, damit die Leichen identifiziert werden konnten, und von Dakar aus, indem sowohl mit der Regierung als auch mit den Mitgliedstaaten und anderen in Senegal präsenten Gebern die möglichen Alternativen für eine Wiederherstellung der Schiffsverbindung zwischen Dakar und Ziginchor unter sichereren Bedingungen sondiert wurden.

7.

Nach Auffassung der Kommission liegt die Verteidigung der Interessen der Angehörigen gegenüber der senegalesischen Regierung in erster Linie bei den Organisationen der senegalesischen Zivilgesellschaft, die bereits sehr wirksame Schritte unternommen haben, sowie bei den Konsulaten der von der Tragödie betroffenen Mitgliedstaaten.

8.

Diese Frage wurde auf der Ministerkonferenz EU-Afrika, die am 28. November 2002 in Ouagadougou stattfand, nicht behandelt, da es sich um eine bilaterale Angelegenheit handelt.