SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3818/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Die Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs und der Einfluss von Besteuerungen auf Kraftstoffe, Infrastruktur und Kartenverkauf.
Amtsblatt Nr. 242 E vom 09/10/2003 S. 0076 - 0077
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3818/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission (9. Januar 2003) Betrifft: Die Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs und der Einfluss von Besteuerungen auf Kraftstoffe, Infrastruktur und Kartenverkauf 1. Hat die Kommission den Versuch des EU-Ausschusses des Internationalen Vereins für öffentliches Verkehrswesen (UITP) unter Bezugnahme auf sein Dokument 10979/02 vom 22. Juli 2002 betreffend Klimaschutz und Harmonisierung von Energiesteuern zur Kenntnis genommen, in dem auf die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für den Schutz der Umwelt und die finanziellen Behinderungen hingewiesen wird, die für diesen Verkehr zu entstehen drohen, wenn er steuertechnisch gleichartig behandelt wird wie der Autoverkehr? 2. Teilt die Kommission die Prognose des UITP, dass sich die Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs verschlechtern wird, und zwar aufgrund der Tatsache, dass derzeit in neun der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten und ab 2007 in allen Mitgliedstaaten Dieselkraftstoff für den öffentlichen Stadtverkehr nicht von der Steuer befreit werden darf, während außerdem städtische U-Bahnnetze und Straßenbahnnetze nicht als Eisenbahnen betrachtet werden, für die Ausnahmeregelungen gelten? 3. Ist die Kommission der Auffassung, dass elektrischer Strom, Erdgas und LPG den Gebrauch von Dieselkraftstoff für den öffentlichen Stadtverkehr bereits jetzt völlig überfluessig machen können und dass es außerdem unmöglich ist, mit dem Gebrauch von moderner Dieseltechnologie denselben Umwelteffekt zu erreichen wie mit Erdgas oder LPG, so dass es unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes dauerhaft vertretbar ist, Dieselkraftstoff zu benachteiligen und abzuschaffen? 4. Wenn es unvermeidbar ist, dass Diesel vorläufig noch eine Rolle im öffentlichen Stadtverkehr spielt, wie gedenkt die Kommission dann zu vermeiden, dass dieser öffentliche Verkehr gegenüber dem viel umweltschädlicheren motorisierten Privatverkehr in eine nachteilige Wettbewerbsposition versetzt wird? 5. Welche anderen Steuern tragen dazu bei, die Ausbreitung des öffentlichen Verkehrs zu verhindern, wie z.B. die Mehrwertsteuer und Besteuerungen der Infrastruktur, und inwiefern sind diese pro Mitgliedstaat unterschiedlich? 6. Was unternimmt die Kommission ferner, um bei der Harmonisierung der Besteuerung in den Mitgliedstaaten der EU den öffentlichen Verkehr in eine günstigere Position zu versetzen als den Luftverkehr und den motorisierten Privatverkehr? Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (28. Februar 2003) Die Kommission kennt das Positionspapier der UITP. Sie teilt die Ansicht der UITP, dass die umweltbezogenen Zielsetzungen nach einer stärkeren Rolle des öffentlichen Verkehrswesens verlangen. Die Kommission teilt nicht die Auffassung der UITP, dass sich die Wettbewerbsposition der Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge der Änderungen in der Energiebesteuerung zwangsläufig verschlechtert. Gegenwärtig können die Mitgliedstaaten die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel von Verbrauchs- und Aufwandsteuern auf Mineralöl befreien oder den Steuersatz ermäßigen. Nach 2007 hängt die Lage von der vorgeschlagene Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen ab(1), der gegenwärtig ausgearbeitet wird. Ungeachtet der finanziellen Ergebnisse dieses Prozesses muss betont werden, dass der Hauptfaktor für die Wettbewerbsposition von Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel nicht die Kraftstoffkosten sind, sondern der Einsatz des wichtigsten und wertvollsten Gutes ihre Mitarbeiter. In vielen Fällen besteht hier ein großer Spielraum für Verbesserungen. Der Verordnungsentwurf der Kommission(2) über die öffentlichen Dienste im öffentlichen Verkehr wird dies im Falle seiner Verabschiedung unterstützen. Viele öffentliche Transportdienste erhalten von den öffentlichen Behörden einen finanziellen Ausgleich. In einer Auswahl von 24 Städten in den Mitgliedstaaten betrug dieser 48 % der Betriebskosten. Generell sollte dieser Ausgleich steigen, wenn sich durch die Besteuerung von Kraftstoffen die Kosten für die Bereitstellung der Dienste erhöhen. Der Steuererlös könnte für die Deckung dieser Kosten verwendet werden. Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass Elektrizität, Erdgas und Flüssiggas den Einsatz von Dieselkraftstoff im städtischen öffentlichen Verkehr gegenwärtig völlig überfluessig macht. Das Ziel der Kommission für 2020 ist es, 20 % der für den Straßentransport verwendeten Diesel- und Benzinkraftstoffe mit alternativen Brennstoffen zu ersetzen. Die neuen Brennstoffe sollten die Versorgungssicherheit erhöhen und die Treibhausgasemissionen senken, ohne die Schadstoffemissionen zu erhöhen. Die Kommission geht davon aus, dass Biokraftstoffe, Erdgas und Wasserstoff den größten Teil ausmachen werden. Die Frage in Bezug auf die Anteile dieser Kraftstoffe, die a) von speziell im Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeugen wie Bussen und b) gewöhnlichen Fahrzeugen und Lastwagen verbraucht werden, sind noch im Detail zu untersuchen. Gleichermaßen ist die Frage der Auswirkungen auf die Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen durch den Übergang von Diesel auf Erdgas detailliert zu prüfen. Die Kommission hat eine Kontaktgruppe für die weitere Einführung von alternativen Kraftstoffen (deren Mitglied die UITP ist) ersucht, sie unter anderem bezüglich dieser Fragen zu beraten. Ein erster Bericht wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Die Kommission hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass Diesel mittelfristig seine Bedeutung als Kraftstoff für Busse verlieren wird. Die Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Steuerpaket verabschiedet, das die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und konkurrierende Verkehrsmittel wie Autos betrifft. Gemäß den der Kommission vorliegenden Informationen, vor allem gemäß einer von Oscar Faber 2000 durchgeführten Untersuchung bieten bestimmte Steuervorschriften Anreize für eine nachhaltige Mobilität, andere dagegen stellen eher einen Hemmfaktor dar. Die in der Untersuchung identifizierten Steuern und Abgaben, welche die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs fördern sollen, umfassen Personalsteuern, Vermögenssteuern, Erschließungsabgaben, Parkgebühren, Straßennutzungsgebühren, lokale Motorfahrzeugsteuern sowie Verbrauchssteuern. Bezüglich der Mehrwertsteuer sind die Mitgliedstaaten berechtigt, Personenverkehrsgesellschaften einen ermäßigten Steuersatz oder eine Steuerbefreiung zu gewähren. Die Kommission plant nicht, einen speziellen Vorschlag für die Besteuerung von Flugzeugtreibstoffen zu unterbreiten, da diese Angelegenheit ihrer Auffassung nach umfassend durch den Vorschlag zur Besteuerung von Energieerzeugnissen abgedeckt wird. (1) ABl. C 139 vom 6.5.1997. (2) ABl. C 365 E vom 19.12.2000.