92002E3814

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3814/02 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. Betrügerische Gewinn-Postsendungen.

Amtsblatt Nr. 155 E vom 03/07/2003 S. 0193 - 0194


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3814/02

von Graham Watson (ELDR) an die Kommission

(9. Januar 2003)

Betrifft: Betrügerische Gewinn-Postsendungen

Ist der Kommission bekannt, dass zunehmend betrügerische Postsendungen verschickt werden, die den Empfängern gegen eine Bearbeitungsgebühr falsche Gewinne verheißen? Es scheint aber im Hinblick auf deren Versendung aus einem Land unter Angabe einer Rücksendeadresse in einem anderen europäischen Land eine Gesetzeslücke zu geben.

Erwägt die Kommission in Anbetracht dieser Gesetzeslücke die Einführung rechtlicher Maßnahmen zur Harmonisierung der Postgesetze mit dem Ziel, betrügerische Postsendungen in und zwischen EU- und Drittländern generell zu verbieten?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(17. Februar 2003)

Bei der Kommission gehen zunehmend Beschwerden über betrügerische Gewinnspiele einschließlich Gewinnmitteilungen über E-Mail ein. Solche Gewinnspiele sind z.Z. auf Gemeinschaftsebene nicht geregelt. Allerdings soll der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über die Verkaufsförderung im Binnenmarkt(1) auch für bestimmte Gewinnspiele gelten.

Gewinnspiele mit Werbecharakter (etwa für eine Ware oder Dienstleistung) fallen unter die vorgeschlagene Verkaufsförderungsverordnung. Der Vorschlag wurde vom Parlament nachdrücklich befürwortet und wird z.Z. im Rat erörtert. Er legt eine Reihe von durch den Anbieter zu erfuellende Informationspflichten fest, insbesondere über die außer dem Kaufpreis der angebotenen Ware oder Dienstleistung anfallenden Nebenkosten, die zu erwartenden Gewinnchancen, den Marktwert des Gewinns, den Einsendeschluss u.ä. Diese Angaben sollten klar und unmissverständlich sein.

Andere, mit einem Wetteinsatz (auch in Form einer Bearbeitungsgebühr) verbundene Gewinnspiele gelten als Glücksspiele, die nach dem Wissen der Kommission in allen Mitgliedstaaten streng geregelt sind.

Die Anfrage des Herrn Abgeordneten betrifft speziell betrügerische Gewinnspiele mit falschen Gewinnangaben. Soweit der Kommission bekannt ist, sind betrügerische Gewinnspiele in allen Mitgliedstaaten verboten. Gehen solche Angebote wie der Herr Abgeordnete ausführt von einem bestimmten Mitgliedstaat aus, könnten die Probleme durch eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit reduziert werden. Angesichts der breiten Unterstützung, die das Grünbuch der Kommission über den Verbraucherschutz in der Gemeinschaft gefunden hat(2), hat die Kommission in ihr Arbeitsprogramm für 2003 einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument über die administrative Zusammenarbeit zwischen Verbraucherschutzbehörden aufgenommen, das demnächst beschlossen werden soll.

Da die von dem Herrn Abgeordneten vorgebrachte Problematik offenbar nicht aus einer unzureichenden Harmonisierung der nationalen postrechtlichen Vorschriften resultiert, plant die Kommission keine Änderung der Richtlinie 97/67/EG des Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarkts der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität(3) in der Fassung der Richtlinie 2002/39/EG des Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft(4).

(1) ABl. C 75 E vom 26.3.2002.

(2) KOM(2001) 531 endg.

(3) ABl. L 15 vom 21.1.1998.

(4) ABl. L 176 vom 5.7.2002.