SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3798/02 von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission. Fortschritte bei der Umsetzung des dritten GFK.
Amtsblatt Nr. 242 E vom 09/10/2003 S. 0074 - 0075
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3798/02 von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission (7. Januar 2003) Betrifft: Fortschritte bei der Umsetzung des dritten GFK Gerade endete das dritte Jahr der Umsetzung des dritten GFK für Griechenland. Wie hat sich bis heute in Griechenland die Verwendung der Mittel für die operationellen Programme des nationalen Teils des GFK entwickelt und wie sieht es damit in den einzelnen Regionen bei den regionalen Programmen aus? Wie gestaltet sich darüber hinaus im Einzelnen die Mittelverwendung bei den Programmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung der Informationsgesellschaft, bei den Fischereiprogrammen, beim Programm zur Modernisierung der griechischen Eisenbahnen und bei den Programmen im Rahmen des nationalen Teils des Europäischen Sozialfonds? Ist die Kommission mit der bisherigen Umsetzung des dritten GFK durch die öffentliche Verwaltung Griechenlands zufrieden? In welchem Umfang und in welcher Form muss nach Meinung der Kommission die griechische Regierung tätig werden, damit das GFK besser umgesetzt wird? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (12. Februar 2003) Bezüglich der Fragen verweisen wir den Herrn Abgeordneten auf die Übersicht, die ihm und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übermittelt wird. Sie enthält die genauen Angaben zum Stand der nationalen und regionalen operationellen Programme des dritten Gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Griechenland. Die Zufriedenheit der Kommission mit der Umsetzung des dritten Gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Griechenland und die Maßnahmen, mit denen die Umsetzung verbessert werden könnte, sind abhängig vom Ergebnis der Halbzeitbewertung, die gemäß Artikel 42 der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1) vor Ende des Jahres 2003 durchgeführt wird. (1) Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds.