92002E3473

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3473/02 von Herbert Bösch (PSE) an die Kommission. Neuer Rechnungsführer der Kommission.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0015 - 0016


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3473/02

von Herbert Bösch (PSE) an die Kommission

(6. Dezember 2002)

Betrifft: Neuer Rechnungsführer der Kommission

Mit Wirkung vom 1. September 2002 hat die Europäische Kommission Herrn Marc Oostens zum neuen Rechnungsführer ernannt.

Kann die Kommission mir eine Kopie ihrer Entscheidung zur Ernennung von Herrn Oostens übermitteln?

Kann die Kommission mitteilen, unter wie vielen Bewerbern Herr Oostens ausgewählt wurde und ob es zutrifft, dass nur Kommissionsbeamte die Möglichkeit hatten, sich um diese Aufgabe zu bewerben?

Wann wurde nach der Ernennung von Herrn Oostens der in Artikel 18 der Ausführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung vorgesehene Interims-Rechnungsabschluss erstellt?

Was war der Stichtag für diesen Interimsabschluss?

Von wem wurde dieser Interimsabschluss unterzeichnet?

Wann hat der neue Rechnungsführer den Interimsabschluss gegengezeichnet?

Hat er dabei Vorbehalte gemacht?

Falls ja, kann mir die Kommission deren Wortlaut übermitteln?

Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission

(5. März 2003)

1. Eine Kopie der Entscheidung der Kommission zur Ernennung von Herrn Oostens wird dem Herrn Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments unmittelbar zugesandt.

2. Für diesen Posten waren zwei in Betracht kommende Bewerbungen eingegangen. Es trifft nicht zu, dass ausschließlich Kommissionsbeamte die Möglichkeit hatten, sich um das Amt des Rechnungsführers zu bewerben; die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen war generell an Beamte aller Organe gerichtet.

3. Der Interims-Rechnungsabschluss wurde von den Rechnungsführungsdienststellen im letzten Quartal des Haushaltsjahres 2002 erstellt und von Herrn Oostens am 27. Januar 2003 unterzeichnet. Zu dieser Verzögerung kam es infolge der Tatsache, dass in die Rechnungsabschlüsse eine Reihe zusätzlicher Informationsdaten zur Periodenrechnung einfließen, die bei mehreren verschiedenen Generaldirektionen gesammelt, von der GD Haushalt kontrolliert und anschließend vom Dienst des Rechnungsführers nach der Methode der doppelten Buchführung in das elektronische Rechnungsführungssystem eingegeben werden mussten.

4. Scheidet ein Rechnungsführer aus dem Amt aus, so ist im Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit ein Interims-Rechnungsabschluss zu erstellen. Stichtag für diesen Abschluss war somit der 31. August 2002.

5. Herr Taverne in seiner Eigenschaft als der zum 31. August 2002 aus dem Amt ausscheidende Rechnungsführer unterzeichnete am 21. Januar 2003 den Übermittlungsvermerk zu diesem Interims-Rechnungsabschluss. Die Empfangsbestätigung wurde am 27. Januar 2003 von Herrn Oostens als dem zum 1. September 2002 ernannten neuen Rechnungsführer unterzeichnet.

6. Der Interims-Rechnungsabschluss wurde vom neuen Rechnungsführer der Kommission am 27. Januar 2003 gegengezeichnet.

7. Ja.

8. Eine Kopie der diesbezüglichen Anmerkungen wird dem Herrn Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments unmittelbar zugesandt.